BG meint Fahrtkostenerstattung zu lange her

2 Antworten

Ich habe den Vorteil die Frage erst nach Deinen Kommentaren zu lesen.

Wenn man Dir nicht gesagt hätte, reichen Sie alles ein, wenn die Sache beendet ist, dann hätte ich geschrieben 4 Jahre und mehr sind viel zu lang.

Wenn man Dir aber gesagt hat, "warten Sie, bis sie alle Kosten zusammen haben," dann ist das was Anderes.

Deinen Einspruch halte ich für richtig, weil eben, siehe oben, Dir das geraten wurde.

Sonst wäre ich der Ansicht gewesen, man sollte es jährlich machen, aber zumindest in der normalen Verjährungsfrist.

Danke. Also gibt es auch bei Fahrtkosten eine Verjährungsfrist, auf die sich die BG berufen wird? Dabei können die sich eigentlich ALLES wieder holen. Ansonsten werde ich versuchen es dann über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Meinst Du, die kommen dafür noch auf?

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@Mone2014

Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht ist nciht mein Gebiet. Ich fühle mich im Steuer-, Gesellschafts- udn Zivilrecht etwas mehr zuhause.

Vermutlich gilt das BGB bmit den 3 Jahren nciht.

Ich könnte mir § 25 SGB IV vorstellen mit 4 Jahren, was auch zu der Antwort paßt, die man Dir gegeben hat.

Die Frag eist nun, wenn man bewusst eine falsche Antwort bekommt, ob das zu einer Sonderreglung führt.

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Das ist keine Finanzfrage, auch wenn es um's Geld geht. Versuche es mal bei gesundheitsfrage.net.

Was hat die Frage denn mit der Gesundheit zu tun?

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@vulkanismus

Ich erspare Dir gerne die Begründung, sondern werbe gerne für das Forum:-)

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Hallo, hat mich automatisch bei der Anmeldung/Registrierung da eingefügt. Aber danke.

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