beziehe grundsicherung, bin behindert wer zahlt mir die renovierungskosten?

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Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungen gehören rechtlich wie die Miete zu den Leistungen für Unterkunft nach § 22 abs. 1 sgb II und § 29 Abs 1 SGB XII. somit sind Renovierungskosten während des Wohnens nicht im Regelsatz enthalten und sind demzufolge Unterkunftskosten und müssen im vollem Umfang übernommen werden. (Bundessozialgericht - B 11b AS 31/06 R - Urteil vom 19.03.2008)TiPP Beantragen Sie die Übernahme von Renovierungskosten und weisen Sie auch auf Ihre Behinderung hin, deshalb werden Helfer gebraucht.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Ich wünsche einen schönen Tag und hoffe mein Beitrag hat etwas geholfen.