Bezahltes Pflicht-Praktikum (2000€) als Student in Belgien: Steuern und Abgaben

2 Antworten

Du behälst Deinen Wohnsitz in "D" bei. Damit bist Du hier weiterhin steuerprlfihctig.

Du gehst zum finanzamt udn besorgst Dir eine "Ansässgkeitsbescheinigung"

Diese legst Du in Belgien vor.

Dann werden Dir dort keine Steuern abgezogen.

Mit den 6.000,- brauchst Du auch hier keine zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für deine Antwort wfwbinder !

Wenn ich das richtig verstanden habe, musss ich also in Deutschland eine Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen und diese beim belgischen Arbeitsgeber zusammen mit der Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen?

Danke nochmal und beste Grüße, Rommi