Bezahltes Pflicht-Praktikum (2000€) als Student in Belgien: Steuern und Abgaben
Hallo zusammen.
Ich werde im August ein gut bezahltes, 3-monatiges Praktikum (2000 x 3 = 6000 €) in Belgien antreten. Ich bin deutscher Staatsbürger und in Deutschland gemeldet und studiere in Deutschland. Das Praktikum ist laut Studienordnung vorgeschrieben und befindet sich zwischen dem zweiten und dritten Semester, ich bin also nicht beurlaubt in dieser Zeit. Außer Kapitalerträgen (ca. 600 € pro Jahr) habe ich kein weiteres Einkommen.
Mit welchen Abgaben Lohnsteuer, Solzialversicherung habe ich in Belgien zu rechnen und was muss ich in Deutschland abführen?
Bisher habe ich für Deutschland herausgefunden, dass man als Pflichtpraktikant in Deutschland keine Sozialversicherungsabgaben abführen muss. Aber gilt das auch für Belgien ? Oder kommt das auf den Meldeort an, An wen kann ich mich mit solchen Fragen wenden, wenn ihr keine Antwort habt ?
Vielen vielen Dank, Rommi
2 Antworten
Du behälst Deinen Wohnsitz in "D" bei. Damit bist Du hier weiterhin steuerprlfihctig.
Du gehst zum finanzamt udn besorgst Dir eine "Ansässgkeitsbescheinigung"
Diese legst Du in Belgien vor.
Dann werden Dir dort keine Steuern abgezogen.
Mit den 6.000,- brauchst Du auch hier keine zu zahlen.
Danke für deine Antwort wfwbinder !
Wenn ich das richtig verstanden habe, musss ich also in Deutschland eine Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen und diese beim belgischen Arbeitsgeber zusammen mit der Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen?
Danke nochmal und beste Grüße, Rommi