Bewirtungskosten: Frühstück zum Geburtstag absetzbar
Hallo,
bei uns auf der Arbeit ist es Brauch, dass man zu seinem Geburtstag ein Frühstück spendiert.
Kann ich als einfacher Angestellter (keine Führungskraft) ein Frühstück für mich und meine Kollegen von der Steuer absetzen?
Falls ja, was für einen Nachweis muss ich hier erbringen?
In meine konkreten Fall habe ich beim Bäcker Brezeln gekauft.
Danke & Grüße
2 Antworten
Man hat das Recht etwas abzusetzen, wo auch der Arbeitgeber etwas absetzen könnte.
Kein Unternehmenschef darf die Kosten seiner Geburtstagsfeier steuerlich wirksam vom Geschäftskonto bezahlen.
Das wäre was anderes beim 25 Betriebsjubiläum. Somit also auch bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Vergiß es. Das ist private Lebensführung.