Bewerbungskosten aus 2010 in Steuerklärung für 2011 absetzbar?
Hallo, men Mann hatte im Jahr 2010 diverse Bewerbungsgespräche, zum grossen Teil mit langer fahrtzeit. leider haben wir es versäumt, in der STE für 2010 die Belege für die Gespräche beizufügen, sodass die Bewerbungskosten nicht anerkannt wurden. Kann man in der STErklärung für 2011 die Bewerbungskosten aus 2010 nochmal mit angeben, wenn man die Belege (z.B. einladung zum Vorstellungsgespräch)mit anfügt oder ist das dann verjährt..?
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Nö, immer in dem Jahr wo die Kosten auch anfallen!
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Die Belege für 2010 gehören in die Steuererklärung von 2010 und haben in 2011 nichts zu suchen. Sonst könnte man ja Belege aus ein paar Jahren sammeln und dann zusammen einreichen... Nope!
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Zu prüfen wäre hier, ob man die 2010er Festsetzung noch aufreißen kann.
wie meinen Sie das..die 2010er Festsetzung aufreißen..? das man quasi den Bescheid von 2010 mit einreicht und dann das somit in 2011 noch mitbegründet?
Wenn die Einspruchsfrist für den Bescheid für 2010 noch nicht abgelaufen ist, kannst Du natürlich den Beleg nachreichen.
ok..verstanden, na dann muss ich mal kucken..DANKE!!