Beurlaubung vom Arbeitslosengeld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierige Lage, aber Du kannst nicht bei der Umschulung "krank" sein, und beim Arbeitsamt Urlaub nehmen. Zwar könntest Du Dich - wenn Du willst - für eine Woche abmelden, also keine Leistungen beziehen, aber dann wäre sofort der Bildungsgutschein ungültig. Und ob sie Dir in den engen Zeiten (Arbeitsagentur hat sicher nicht viele finanzielle Mittel für Eingliederung bekommen) noch mal einen Gutschein ausstellen, ist m.E. fraglich. Du hast den Urlaub ja schon lange gebucht, Du hättest das dem Arbeitsamt sagen sollen, wobei sie grds. darauf keine Rücksicht nehmen müssen, als Alg-Bezieher hast Du dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen. Du würdest auch die 1. Woche der Umschulung versäumen, das ist immer ungünstig!! Rede unbedingt mit Deinem Sachbearbeiter - und schau ob Du die Umschulung erst im Oktober anfangen kannst, da geht Zeit verloren, aber der Urlaub scheint Dir ja auch wichtig zu sein. Vielleicht gibt es bei der Reise eine Sonderkündigungsrecht, wenn Du arbeitslos bist? Frag nach. Am besten wäre es wohl, die Reise nicht zu machen und Deine lang geforderte Umschulung zu beginnen.

Danke für deine Antwort das hat mir sehr geholfen ich werde morgen bei meiner Sachbearbeiterin anrufen und Ihr die Lage schildern..Ich beziehe noch kein ALG denn ich bin bis zum Start der Umschulung Krankgeschrieben..Ich denke vielleicht ist es möglich die Umschulung im Oktober zu starten denn mein Bildungsgutschein gilt bis 26.10 und sie meinte wenn ich bisdahin nichts finde dann stellt Sie mir einen mit neuen Datum aus...Ja der Urlaub ist mir wichtig und ich kann ihn leider nicht stornieren ich habe auch schon im bekanntenkreis gefragt ob ihn jemand haben möchte klappt alles nicht;( Ich werde morgen nochmal den weg zu Ihr gehen und das klären ich hatte einfach den mut nicht obwohl das ja nichts schlimmes ist ist ja alles vor einer Arbeitsunfähiglkeit geplant wurden.Ich danke dir für deinen Tip wenn ich mehr weiss werde ich berichten ;)

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Du hast einen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub (20Tage). Allerdings hättest Du das mit dem bereits gebuchten Urlaub sagen müssen. Wenn Du Unterlagen hast, aus dehnen hervorgeht, das der Urlaub bereits zuvor gebucht war, kannst Du das ja glaubhaft belegen. Das Arbeitslosengeld bekommst Du weiter wenn Du genehmigten Urlaub nimmst. Das sich das mit Deiner Umschulung monatelang hin gezogen hat, hast Du nicht zu vertreten.

Danke für deine schnelle Antwort,ich habe oben gerade geschrieben das ich mich morgen bei meiner Sachbearbeiterin melde und die Lage schilder wenn ich mehr weiss dann werde ich es euch wissen lassen ;) Vielen lieben dank nochmal

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jedem Arbeitslosen steht auch Urlaub zu, allerdings ist der mit dem Arbeitsamt abzusprechen. Warum hast du nicht das getan als du dich arbeitslos gemeldet hast? Du hättest doch einfach nur sagen können das du Urlaub gebucht hast!

Danke für deine schnelle Antwort,ich habe oben gerade geschrieben das ich mich morgen bei meiner Sachbearbeiterin melde und die Lage schilder wenn ich mehr weiss dann werde ich es euch wissen lassen ;) Vielen lieben dank nochmal

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Danke für deine schnelle Antwort,ich habe oben gerade geschrieben das ich mich morgen bei meiner Sachbearbeiterin melde und die Lage schilder wenn ich mehr weiss dann werde ich es euch wissen lassen ;) Vielen lieben dank nochmal

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