Bettwanzenbefall in Mietshaus - wer muss die Kosten für den Kammerjäger bezahlen?

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Die Beweislage für den Mieter, dass er unschuldig am Einschleppen dieser Wohnungsgenossen ist, ist sehr schwierig. Vielleicht hat auch sein Nachbar die Tiere mitgebracht und deren Verbreitung erleichtert. Mir ist nicht bekannt, ob die Attacken beim Nachbarn den anderen Mieter von der Kostenübernahme befreien. Dem Vermieter muss der Mieter unverzüglich den Schaden anzeigen. Mindestens ein Mieter wird das versäumt haben.

Der letzte befallene Mieter könnte gut argumentieren, dass sein Ungezieferbefall nicht von ihm ausgegangen sei.

Insgesamt auch hier lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wanzen.htm