Betrifft die Küche beim Brand die Hausratvers.oder die Gebäudeversicherung?

3 Antworten

Ein Rauchmelder in der Küche ist nicht Pflicht, wohl in anderen Räumen. Das regelt die Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Der Schaden am Hausrat in der Küche wird durch die Hausratversicherung gedeckt. Handelt es sich bei der Küche um eine EInbauküche, so leistet bei einem Schaden die Gebäudeversicherung. Hast Du als Mieter die Einbauküche mit eingebracht, leistet wiederum die Hausratversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsfachmann seit 2003

Wenn du den Brand überleben solltest, bezahlt den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung. Die defekte Fritteuse zahlt vielleicht die Hausratversicherung.Dein Krankenhausaufenthalt zahlt die Krankenversicherung und gut, wenn man auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für danach hat.

Und ein Feuerlöscher ist für privat niemals Pflicht !!! Sehr wohl aber in vielen Bundesländern ein Rauchmelder - da könnte es auch Ärger mit der Versicherung geben.

Wenn du gewerblich in deiner Küche eine Frittenbude betreibst, kommt mit Sicherheit die Gewerbeaufsicht und die kontrolliert alles, und verlangt auch Feuerlöschmittel - womöglich findet sogar eine Bandschutzbegehung durch die Feuerwehr statt. Das ist eben der Unterschied zwischen privat und gewerblich.

  • Das Gebäude selbst --> Wohngebäudeversicherung
  • Alles was herausfallen würde, wenn ein Riese den Inhalt herausschütteln würde (Personen mal außen vor) --> Hausratversicherung
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