Betriebsrenten auf Arbeitsjahre begrenzt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell ist das zulässig - es kommt darauf an, um welchen Leistungsträger es sich handelt und auf die betrieblichen Vereinbarungen bzw. die Satzung.

Es spricht nichts dagegen, sich diese Entscheidung vom Versicherungsträger erläutern zu lassen.

Das die Betriebsrente auf die geleisteten Arbeitsjahre des verstorbenen Mannes beruhen ist ja ersteinmal unstrittig, was die Firma administrativ mit der Rentenversicherung verbindet und Bescheide an Versicherte zustellt kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde mich in der Angelegenheit an einen Anwalt (Sozialrecht ) wenden .

Es gibt keine Verbindung zwischen Betriebsrente und Rentenversicherung. Ich habe diese kleine Rente der RV nur zur Darstellung der gesamten finanziellen Situation erwähnt, da bei eventuell erwiesener Rechtmässigkeit der Aussetzung der Betriebsrente, hier ein Sozialfall vor liegt.

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Es gibt keine Verbindung zwischen Betriebsrente und Rentenversicherung. Ich habe diese kleine Rente der RV nur zur Darstellung der gesamten finanziellen Situation erwähnt, da bei eventuell erwiesener Rechtmässigkeit der Aussetzung der Betriebsrente, hier ein Sozialfall vor liegt.

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