Besteuerungsanteil bei Erwerbsminder. Rente ?
Guten Tag,
Meine Tante, 52 Jahre, 40 ° Behinderung . Wie läuft das mit den Steuern bei der Erwerbmind. Rente mit zeitlich befrister Laufzeit. ( Die Rente läuft seit dem 01.04.2008 und wird umgewandelt am 30.06.2010). Besteuerungsanteil? % ?
Mit Steuererklärungsprogram - 1 % Steuerpflichtige Anteil , aber Fin. Amt hat mit 54 % absteuert, ist das richtig ? oder soll ich Anschpruch einlegen ?
Vielen Dank im Voraus.
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Googel mal mit:
besteuerungsanteil rente umwandlung
Die 54 % dürften stimmen. Allerdings wird von der Rente nicht 54 % als Steuer abgezogen, sondern für 54 % der Rente muss Steuer gezahlt werden. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
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Wurde daran gedacht Außergewöhnliche Belastungen (Arzt, Zuzahlungen, ...) und Handwerkerlaeistungen / haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung anzugeben?
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Da es Freibeträge gibt, wird sich die Erwerbsminderungsrente wohl nicht steuerlich auswirken. http://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-aktuelles-zur-erwerbsminderungsrente_002308.html
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