Besteht eine für den Schuldner einzuhaltenden Reihenfolge für die Gläubigerforderungen?

1 Antwort

So viel ich weiß, gibt es allenfalls eine Gläubigerbenachteiligung, was aber wohl in deinem Fall nicht vorliegt. Prüfe das aber nochmals nach. Denn da müsste ein Gläubiger mit dem Schuldner eine unlautere Absprache getroffen haben, damit der Gläubiger zuerst bedient wird oder nicht redlich bevorzugt wird, weshalb die anderen auf der Strecke bleiben. Aber ansonsten ist, wie hier schon richtig angemerkt, der Schuldner in der Wahl seiner Zahlungen frei, außer es ist bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet.