Bestandsschutz bei Lohnkürzungen für Alter ab 50 od. 55 und langjähriger Betriebszugehörigkeit?

Support

Liebe/r Hochkoenig,

dies ist ein Mehrfachbeitrag. Die Frage wird deswegen geschlossen.

Hier ein Link zur ursprünglichen, ersten Frage: https://www.finanzfrage.net/frage/ist-eine-gehaltskuerzung-nach-28-jahren-beschoeftigung-so-einfach-moeglich

Herzliche Grüße

Kai vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Das Thema scheint Dich ja wirklich umzutreiben ..;-) oder warum stellst Du deine Frage nun zum wiederholten Male?

Grundsätzlich sind Lohnkürzungen nur mit sehr großen Hürden mach- und durchführbar. Defakto kommt das jedoch nur vor, wenn der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens nachweislich und dauerhaft gefährdet ist. Die blose Behauptung alleine genügt dabei übrigens nicht. Es bedarf einer ausführlichen, belegbaren und nachvollziehbaren Begründung.

Ferner darf eine Lohnkürzung nur das absolut letzte Mittel in einer ganzen Reihe von weiteren, nachgewiesenen Sparmaßnahmen sein. Eine Lohnkürzung muss faktisch auch alle Mitarbeiter in gleichen Maße treffen. Einzelne Abteilungen oder Mitarbeiter davon auszunehmen ist nicht erlaubt und wäre ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bei einer Firmenübernahme besteht zu dem eine Wartefrist von mindestens einem Jahr.

Du siehst, deine Bedenken sind wohl unbegründet. ..;-)

Will der Arbeitgeber den Lohn trotzdem kürzen, bedarf es - sofern es keinen dbzgl. Passus in deinem bestehenden Arbeitsvertrag gibt (deshalb prüfen!!!) - einer Änderungskündigung, der du zustimmen müsstest.

Verweigerst Du die Zustimmung, hat der AG nur zwei Möglichkeiten: Entweder er kündigt dich fristgerecht - bei der langen Firmen-Zugehörigkeit braucht er dafür aber eine gute Begründung, die in deiner Person liegen muss - um etwaigen Abfindungszahlungen vorzubeugen, oder er muss dich beim Arbeitsgericht auf Zustimmung verklagen. Dann muss er die Gründe und Notwendigkeit der Lohnkürzung dem Gericht nachweisen um Erfolg zu haben.

Kürzt er einfach den Lohn, kommt er seinen Vertragspflichten nicht nach und Du hast die Möglichkeit dagegen vorm Arbeitsgericht zu klagen. Deine Erfolgsaussichten wären in diesem Fall sehr hoch.

Abschließend noch ein Wort zum Einfluss deiner Betriebszugehörigkeit:

Kommt es zu Lohnkürzungen wegen wirtschaftlichem Fortbestand des Unternehmens fällt deiner Firnenzugehörigkeit oder deinem Lebensalter nur untergeordnete Bedeutung zu - sie wird faktisch kaum ins Gewicht fallen.

Soll die Lohnkürzung per Änderungskündigung durchgesetzt werden, spielen diese Faktoren bei der Berechnung einer etwaigen Abfindung eine Rolle.

Was solltest Du nun tun?

Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob da irgendwo eine Klausel enthalten ist, die Lohnkürzungen erlaubt. Das ist zwar selten der Fall, aber gerade weil es sich offenbar um einen "sehr alten" Vertrag aus den 80-90er-Jahren handelt, ist eine solche Klausel durchaus im Bereich des Möglichen.

Kommt eine Änderungskündigung - nicht hektisch reagieren und sich auch nicht unter Druck setzen lassen. Nimm die Änderungskündigung und den neuen Vertrag und gehe zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Die paar Euro Beratungsgebühr zahlen sich i.d.R. immer aus.



Danke für Deine ausführliche antwort-du hast recht, hat mich schon etwas beschäftigt, darum die Nachfrage.

0