Beschäftigung und Selbstständigkeit in unterschiedlichen EU Mitgliedsstaaten: Welche Krankenversicherung greift?

2 Antworten

Hallo,

nach EU-Recht greift bei Tätigkeiten in mehreren EU-Staaten für die Sozialversicherung immer nur Regelung eines EU-Staates.

Hier gibt es sehr genaue Auskünfte: www.dvka.de

Gruß

RHW

Hallo, wir haben in der EU das Beschäftigungslandprinzip. Wenn die Arbeit in Spanien die überwiegende oder einzige Tärgkeit ist, geht das so auf jeden Fall in Ordnung. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit in D würde keine Beitragspflicht auslösen, auch wenn geringe Einnahmen erzielt würden. Der spanische Versicherungsschutz reicht auch aus, um der allgemeinen Versicherungspflicht in Deutschland zu genügen. Viel Glück Barmer