Hallo,
Ich bin seit 2013 bei einer Firma angestellt und habe meine Steuererklärungen bis Jahr 2016 über ein Lohnsteuerhilfverein tätigen lassen. Jetzt hat sich meine berufliche Lage geändert und ich bin verwirrt, also stelle ich hier einige Fragen.
Seit 2017 bin ich infolge einer Yogalehrer-Ausbildung nebenberuflich auch als Freiberufler tätig, und habe für 2017 ca.530 Euro und für 2018 voraussichtlich ca.1000 Euro damit bekommen.
Ich habe die Anmeldung beim FA zuerst (aus eigener Dummheit) komplett verpasst und im Laufe von 2017 und 2018 Rechnungen mit meiner SteuerID-Nr. ausgestellt - dass die SteuerID nicht dieselbe wie eine Steuernummer ist habe ich erst jetzt mitbekommen. Inzwischen weiss ich auch, dass ich die Anlagen EÜR, S und N einreichen muss. Ich habe mit dem FA telefoniert, meine Tätigkeit angemeldet, und bin jetzt am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Den würde ich nun schnellstmöglich zurückschicken, dann einen Elster Account öffnen und binnen 31.Mai meine Steuererklärung für 2017 einreichen...
Ich weiss, ich hätte darüber früher denken, jetzt will ich nur weitere Fehler vermeiden und alles richtig zahlen.
Zum Fragebogen: ich würde als "Beginn der Tätigkeit" ein Datum in 2017 angeben und glaube, ich soll unter "Bisherige betriebliche Verältnisse" dementsprechend zugeben, dass ich in den letzten 5 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt habe. Dann bin ich aber verunsichert, was unten Jahr der Betriebseröffnung zu verstehen ist, und damit, was für Zahlen als voraussichtliche EInkünfte zu geben sind.
Das Jahr der Betriebseröffnung ist 2017, obwohl ich den Fragebogen erst nun im 2018 einreiche. Damit ist also als "voraussichtliche Einkünfte" eigentlich die Summe anzugeben, die ich schon weiss, im 2017 bekommen zu haben (527 Euro). Als Folgejahr soll ich dann einfach das 2018 verstehen (obwohl dies das Jahr ist, wo ich die freiberufliche Tätigkeit anmelde). Sind diese Vermutungen richtig?
Ich bedanke mich für jeden Ratschlag.