Wie läuft es bei einem beruflich bedingten Umzug mit den Umzugskosten, gibt es hier eine Umzugskostenpauschale?

2 Antworten

Hallo,

- alles was du per Beleg nachweisen kannst ist schon mal ein Posten

- alles was nicht belegt werden kann dafür ist die Pauschale, der zweite  

  Posten

beides zusammen sind die abzugsfähigen Werbungskosten für den berufsbedingten Umzug ( Einkommensteuererklärung )

http://www.finanztip.de/umzugskosten/

Wäre es nicht günstiger den Lebensmittelpunkt dort beizubehalten, wo du nicht arbeitest? Dann könnten Wochenendheimfahrten geltend gemacht werden, da kommen sicher einige KM zustande. Steuerlich ist der Umstand immer günstig, weit vom Arbeitsort weg seinen Lebensmittelpunkt zu haben und Steuern spart man letztendlich durch steuergünstige Umstände, die man zum Teil auch selbst schaffen kann.

Naja weiss nicht ob 2 Wohnungen beizubehalten gerade günstig ist. Wohne 500  km von Hamburg entfernt und die Hamburger Mieten sind für eine Wohnung gesalzen. 2 Wohnungen als alleinstehender bezahlen, da bleibt ja kaum was übrig.Und so kommen wir auch ein wenig vom Thema ab:-)

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