Wie läuft es bei einem beruflich bedingten Umzug mit den Umzugskosten, gibt es hier eine Umzugskostenpauschale?
Hallo,
nachdem ich berufsbedingt eine Zweitwohnung eingerichtet und zum Ende Oktober hin aufgeloest habe, werde ich nun meinen Lebensmittelpunkt in die Stadt der bisherigen Zweitwohnung verlagern (allerdings neue Wohung) und meinen bisherigen Hauptwohnsitz aufloesen.
Dazu ergibt sich fuer mich nun folgende Frage.
Ich verstehe das nicht ganz mit der sonstigen Umzugskostenpauschale, die ja wohl fuer eine geschiedene person 750 euro betragen wuerde.
Als Einzelkosten kommen bei mir nun zur Anwendung
- Kosten der Wohnungsbesichtigungen
- Kosten der doppelten Mietzahlung fuer nach den Ablauf der doppelten haushaltsfuehrung (Mietvertrag der Hauptwohnung laeuft auf Grund der Kuendigungfrist noch einen Monat lang nach Bezug der neuen Hauptwohnung)
- Kosten des Transport des Hausrats mit einem gemieteten LKW zuzueglich der Nebenkosten
Damit werde ich ueber die 750 Euro bekommen und werde dieses durch Einzelbelege nachweisen koennen (zumindest fuer den Miet-LKW sowie die Mietzahlung).
Wie gehe ich denn des Weiteren mit den sonstigen Umzugskosten um? so werden wohl auch Umzugshelfer und andere Dinge dazu kommen, zu denen ich normalerweise keine Quittung erhalten wuerde. Die Kosten gebe ich in Form der Pauschale an, also meine oben genannten Kosten und dazu einfach die Umzugskostenpauschale ohne Nachweis hinzu oder entfaellt die Pauschale dann einfach durch Ueberschreitung (aehnlich der Werbekostenpauschale??) Und ich muss dann alles einzeln nachweisen?
Noch eine Frage zum Miet-LKW. Die Benzinkosten werden ja nicht durch die Mietwagenfirma mit abgerechnet. Sind diese durch Tankquittung zu belegen und abzurechnen oder die gefahrenen Kilometer mit dem Kilometersatz von 0,30 € in Ansatz zu bringen?
Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung.
2 Antworten
Hallo,
- alles was du per Beleg nachweisen kannst ist schon mal ein Posten
- alles was nicht belegt werden kann dafür ist die Pauschale, der zweite
Posten
beides zusammen sind die abzugsfähigen Werbungskosten für den berufsbedingten Umzug ( Einkommensteuererklärung )
Wäre es nicht günstiger den Lebensmittelpunkt dort beizubehalten, wo du nicht arbeitest? Dann könnten Wochenendheimfahrten geltend gemacht werden, da kommen sicher einige KM zustande. Steuerlich ist der Umstand immer günstig, weit vom Arbeitsort weg seinen Lebensmittelpunkt zu haben und Steuern spart man letztendlich durch steuergünstige Umstände, die man zum Teil auch selbst schaffen kann.
Naja weiss nicht ob 2 Wohnungen beizubehalten gerade günstig ist. Wohne 500 km von Hamburg entfernt und die Hamburger Mieten sind für eine Wohnung gesalzen. 2 Wohnungen als alleinstehender bezahlen, da bleibt ja kaum was übrig.Und so kommen wir auch ein wenig vom Thema ab:-)