Berrechnung des Lohnsteuerfreibetrags
Beispiel: Herr A ist verheiratet mit Frau B. Leben nicht dauernd getrennt, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, haben beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.und haben 2 Kinder unter 18 Jahren.
Ehemann Ehefrau
Werbungskosten 1.300,00 850,00 Kirchensteuer 190,00 140,00 Spende 2.000,00 RV 2.544,00 1.272,00 sonstige Vorsorgeaufw. 2.661,00 1.330,00 §33 tats. abzugsfähig 3.769,00 §33 Abs. 1 3.700,00 abzugsfähig nach Berechnung 2.700,00
Ausserdem beschäftigen sie eine gemeldete genzjähirg beschäftigte Haushaltshilfe (300,00 EUR monatl.)
Wie hoch wäre hier der Lohnsteuerfreibetrag. Wird er nur auf die Werbungskosten und Kirchensteuuer angewandt?
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Antwort von siebengeisslein 04.03.2012
Ich empfehle Herrn A und Frau B, dass sie sich ein Steuerprogramm zulegen um den Betrag auzurechnen.
Ansonsten gilt: Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragt werden.
Hier sind alle Infos zu den möglichen Freibeträgen ersichtlich: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/freibetrag/index.html