Bereitstellungszinsen zahlen, weil Löschungsbewilligung ausbleibt, Kosten umlegbar?

2 Antworten

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Nein !!!

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Da ist der notarielle Kaufvertrag, der bisher nicht zustande gekommen ist. Da könntest du ggf. Druck machen und eine Frist setzen, ansonsten würdest du von deiner Kaufabsicht zurücktreten. Zumindest würden dann alle Kosten vom Verkäufer zu vertreten sein. Eigentlich sollte aber ein guter Notar beide Interessen berücksichtigen und den Verkauf Zug um Zug abwickeln.

Und dann ist da noch deine Immobilienfinanzierung - das ist ein extra Vertrag. Du solltest mit deiner Bank sprechen und zwar die Bereitstellungszinsen und was ggf. bei einer Nichtabnahme passieren würde.

Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung

Hinzundkunz: Wahrscheinlich hatte sich der Verkäufer vertraglich verpflichtet, die ETW bis zu einem bestimmten Termin lastenfrei zu stellen. Wenn ihm dies nicht gelungen ist - weil z. B. der Notar oder die Bank oder der Verkäufer selbst nicht zeitnah agierten - und damit eine der wesentlichen Auszahlungsvoraussetzungen für das von dir aufgenommene Bankdarlehen nicht geschaffen wurde, solltest du die Bereitstellungszinsen dem Verkäufer in Rechnung stellen.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Verkäufer das eingetragene Recht, das von dir nicht übernommen wurde, zu beseitigen.