Berechnung Nettogehalt ... Erstattung Fahrkosten / Monatsticket durch Arbeitgeber - Wie?
Ein freundliches Hallo hier im Forum, kann mir bitte jemand eine Berechnung zu u. a. Sachverhalt unter Aufführung der einzelnen Abzüge liefern? DIe im Net vorhandenen Brutto/Nettolohnrechner sind für so einen speziellen Fall nicht ausgerichtet. Ich benötige das dringend, da ggf. der Anstellungsvertrag abgeändert werden muss und das noch für die Februarberechnung. Ganz lieben Dank schon einmal im voraus.
Sachverhalt: Arbeitgeber zahlt 965 Euro brutto zzgl. 74 EUR Erstattung Fahrkosten/Monatsticket. Steuern trägt vertragsbedingt der Arbeitnehmer! Sozialabgaben sind auf die 74 Euro nicht zu berechen. Ist das korrekt?
Eckdaten, 24 Jahre, Steuerklass I - keine Kinder, Keine Kirchensteuer, West, gesetzlich krankenverischert, 965 EUR brutto, 74 EUR Fahrkostenerstattung
Ellen
1 Antwort
Fahrtkostenerstattung: benötigst Du die Monatstickets für die Ausübung Deines Berufs, d.h. zur Abwicklung von Dienstgängen und Dienstfahrten, so handelt es sich dabei um steuerfreie Reisekostenerstattungen. Diese tauchen in Deiner Gehaltsabrechnung nicht auf. In der Einkommensteuererklärung kannst Du als Werbungskosten die Kosten für Dienstgänge/Dienstfahrten um den erstatteten Betrag gemindert ansetzen.
Fahrten zur Arbeit: der Arbeitgeber kann Fahrtkosten zur Arbeit bezuschussen und zahlt dafür eine Pauschalbesteuerung von 15%. Diese tauchen in der Gehaltsabrechnung auf, werden jedoch vom Arbeitgeber schon versteuert. In der Einkommensteuererklärung kannst Du als Werbungskosten die veranschlagbaren Kosten für die Fahrten zur Arbeit um den erstatteten Betrag gemindert ansetzen.
Werbungskosten bis 1.000 EUR (2012) sind in den Lohnsteuertabellen schon enthalten. Steuermindernd wirken also nur Beträge, die darüber hinausgehen.
Rechne also mit den 965 EUR p.m. Dein Nettogehalt aus. Berücksichtige auch ggf. gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld.