Berechnung Nettogehalt ... Erstattung Fahrkosten / Monatsticket durch Arbeitgeber - Wie?

1 Antwort

Fahrtkostenerstattung: benötigst Du die Monatstickets für die Ausübung Deines Berufs, d.h. zur Abwicklung von Dienstgängen und Dienstfahrten, so handelt es sich dabei um steuerfreie Reisekostenerstattungen. Diese tauchen in Deiner Gehaltsabrechnung nicht auf. In der Einkommensteuererklärung kannst Du als Werbungskosten die Kosten für Dienstgänge/Dienstfahrten um den erstatteten Betrag gemindert ansetzen.

Fahrten zur Arbeit: der Arbeitgeber kann Fahrtkosten zur Arbeit bezuschussen und zahlt dafür eine Pauschalbesteuerung von 15%. Diese tauchen in der Gehaltsabrechnung auf, werden jedoch vom Arbeitgeber schon versteuert. In der Einkommensteuererklärung kannst Du als Werbungskosten die veranschlagbaren Kosten für die Fahrten zur Arbeit um den erstatteten Betrag gemindert ansetzen.

Werbungskosten bis 1.000 EUR (2012) sind in den Lohnsteuertabellen schon enthalten. Steuermindernd wirken also nur Beträge, die darüber hinausgehen.

Rechne also mit den 965 EUR p.m. Dein Nettogehalt aus. Berücksichtige auch ggf. gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld.