Beratungsprotokoll betriebliche Altersvorsorge verbindlich?

2 Antworten

Verbindlich ist nur der Teil den du unterschrieben hast. Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, wenn du jetzt also noch raus willst, dann kannst du das machen. Der Zusatz von dem Berater besagt ja, dass diese Unterschrift (für den Vertrag) noch nicht endgültig war.

Dir steht immer noch ein Widerrufsrecht zu.

Das Beratungsprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Kunden, sowie Berater ab.