Bekommt man per Post ein Bescheid wenn das Konto überzogen worden ist?

5 Antworten

Die Wendung, dass das Konto ueberzogen wird ist ja schon drollig. Wer ausser dem Inhaber ist dafür wohl verantwortlich ausser ihm selber. Der aber bekommt Auszüge und das regelmäßig. Wenn er so doof ist die nicht durch zu lesen, muss er mit den Folgen leben.

Ggf. mittelbar dadurch, dass mit der Post die Mitteilung kommt, dass eine Abbuchung nicht eingelöst werden konnte.

Nur wenn Du das mit Deiner Bank explizit vereinbarst oder wenn Du Deinen Disporahmen überschreitest.

Post bekommst Du, wenn das Konto über den Dispo hinaus ausgereizt wurde und Du nicht dafür sorgst, dass es wieder ausgeglichen wird

Sofern du dir den kostenpflichtigen Luxus von Kontoauszügen per Brief noch leistest, durchaus.

Anderfalls nur eine Aufforderung, den Saldo auszugleichen oder ein Hinweis, das Lastschriften mangels Deckung zurückgebucht wurden.

Als Kontoinhaber hat man ansonsten eine Eigenverantwortung, seine Einnahmen und Ausgaben zu prüfen und sein Konto vertragsgemäß zu führen.

Ich glaube, aus der Frage spricht eher die Angst, dass jemand zuhause Post in Empfang nehmen könnte, dem die Überziehung nicht bekannt ist ;-)

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