Bekommt ein Ausländer (UK) mit Wohnsitz in UK hier in Deutschland ein Immobiliendarlehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

meisi: Eigentümer und Darlehensnehmer, die in Deutschland nicht ihren Haupt-und Dauerwohnsitz unterhalten, müssen der darlehensgebenden Bank einen Zustellungs-und Handlungsbevollmächtigten benennen, der seinen Haupt- und Dauerwohnsitz in Deutschland hat. Der Bevollmächtigte darf für den Vollmachtgeber rechtsverbindlich alle Erklärungen entgegennehmen (Mahnungen, Kündigung etc.) und abgeben und Handlungen vornehmen.

Ich weiß nicht, ob es Unterschiede zwischen Frankreich und U.K. gibt, aber da ich diesen Fall in der Bekanntschaft mit einem Franzosen gerade hatte: ja.

Die Immobilie war ein Einfamilienhaus zur Vermietung und das Darlehen wurde mit 60% des Verkehrswerts angesetzt. Geldgeber war die lokale VR-Bank.

Ein Darlehen in Frankreich (wohl auch in U.K.) für eine im Ausland befindliche Immobilie zu bekommen ist praktisch unmöglich. Für die deutsche Bank besteht jedoch eine Vollstreckungsmöglichkeit, so daß die Sicherheit akzeptiert wird. Stimmt dann noch die Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers zur Bedienung der Raten, so hat die Bank ein akzeptables Risiko, das mit jedem Monat geringer wird.