Frage von Handwerker35 30.04.2009

Bekommt Arbeitgeber bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur erstattet?

  • Antwort von Rentenfrau 30.04.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Momentan ist es so, daß die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Wenn sich die Kurzarbeiter weiterbilden, dann zahlt die Arbeitsagentur sogar die vollen Sozialbeiträge.

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