Bekommt Arbeitgeber bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur erstattet?
Wie ist das momentan bei der Kurzarbeit geregelt, bekommt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter erstattet? Ganz oder zum Teil? Wäre dankbar um Antwort.
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Momentan ist es so, daß die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Wenn sich die Kurzarbeiter weiterbilden, dann zahlt die Arbeitsagentur sogar die vollen Sozialbeiträge.