Bekommen Beamte vom Land Baden Württemberg keine Vermögenswirksame Leistung mehr?

3 Antworten

Eine Anlage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) kann jede Beamtin / jeder Beamte tätigen. Lediglich der Arbeitgeberanteil wird nur **** Beamtinnen/Beamten des mittleren Dienstes gezahlt****

Nach der Elternzeit sollte der bisherige Vertrag auf jeden Fall ausgelaufen sein. Es fehlt sicher an der Anweisung, wohin die Besoldungsstelle die VL überweisen soll

Das habt ihr nun davon, dass ihr Grün gewählt habt!

Lieber Privatier59,

bitte sachlich bleiben :-)

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Support

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