bekommen ALG 2 Empfänger die Kosten für Kindergarten vom Jugendamt erstattet?

2 Antworten

Das sind zwei Paar Schuhe in der Frage. Eine Erstattung kenne ich nciht. die Gebührenbefreiung wäre möglich, wenn die betreffende Gemeinde, ode der Träger des Kindergartens eine Befreiung vorsieht.

Also ich habe einen Antrag beim Jugendamt gestellt. Ich bekomme für zwei Kinder: 1. Hort 43,72 € Beitrag alleinerziehend volle Erstattung, keine Zuzahlung 2. Krippe 106,00€ Beitrag alleinerziehend 83,00 € zahlt Jugendamt, Zuzahlung durch mich 23,00 €. Die Beiträge sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, Antrag entweder beim Jugendamt holen oder im Stadthaus beim Bürgerbüro, Sadtverwaltung. Hartz IV Empfänger bekommen entweder alles erstattet, Übernahme vom JA, oder müssen einen Kleinen Teil zuzahlen. Die Beiträge sind auch nach Lebensumstände, ledig oder Verheiratet, und nach Kinderanzahl die eine Einrichtung, Hort und KITA, besuchen gestaffelt. Wenn du kein Land siehst, kannst du den Antrag direkt beim JA mit einer Mitarbeiterin ausfüllen. Alle Einkünfte, Kindergeldbescheid, Elterngeld ...auch eventuelle Kreditverträge, Bausparer, Lebens- und Haus-, Haftpflichtversicherung sowie wenn Auto vorhanden, KFZ-Schein mitnehmen und Sparbücher ( NIcht die von Kindern )und Kontoauszug mit tatsächlichem Kontostand vom Tag der Antragstellung. Auch Schulden wie Darlehen und Kreditverträge oder Leasing. Man errechnet daraus euren tatsächlichen Lebensunterhalt. War viel an Input aber wichtig. So dann, wünsch noch viel Erfolg!