Bekomme Tippgeberprovision eines Maklers - wie versteuern?
Ich habe einem Immobilienmakler den Tipp gegeben, dass ein Nachbar sein Haus verkauft. Der Makler zahlt mir dafür 500 Euro. Wie muss ich das versteuern? Danke!
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Diese Einkünfte gehören zu den Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind unter "Gelegentliche Vermittlungen" einzutragen.
Die Freigrenze beträgt 256,00 - d.h. wenn die Einkünfte höher sind, ist der gesamte Betrag zu versteuern. Von den Einnahmen kannst du aber Werbungskosten (tatsächlich entstandene Ausgaben, die mit dem Vermittlungshonorar in Zusammenhang stehen) abziehen!