Bekomme mein Geld nicht zurück

6 Antworten

Ich habe den Kontoauszug als Beleg, mit seinem Namen. Zwei Bareinzahlungen hat er schon getätigt, als "Kassengeschäft" ohne Namen, aber die Bankangestellten hier im Dorf bestätigten, dass er es war. Er ist selbständigt, macht viel Schwarzgeld, was ich im nachhinein erfahren habe, letztes Jahr hatte das Finaznamt seinen Laden für 4 Monaten gesperrt. Ich weiß das Geld fließt, nur nicht legal.

Und von so einem "schrägen Vogel" glaubst du, JEMALS Geld zurückzubekommen!? Nöh, das hak mal schön als Lebenserfahrung ab. Außer der "Russenmafia" sehe ich da gar keine Chancen für dich.

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Ich habe soviele Beweise für seine illegalen Geschäfte, dass ihm der Laden dann entgültig geschlossen wird, und er vielleicht wegen Steuerhinterziehung ins Gefängins kommt, nur dann sehe ich wohl wirklich nichts mehr von meinem Geld.

Anders aber auch nicht....

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...soll ich es wirklich darauf ankommen lassen??

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@Diadia

Vielleicht reicht schon ein dezenter Hinweis auf das was kommen könnte....

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Grundsätzlich gibt es auch sowas wie mündliche Verträge. Die Beweisführung kann nur schwierig werden. Hatte denn deine Überweisung wenigsten einen Verwendungszweck wie beispielsweise "Leihgabe, zurück bis xxx"?

Wenn man von jemand Geld bekommen will der es nicht zahlen möchte dann gibt es außerhalb des Rechtsewegs nur Methoden mit denen man selber in Konflikte mit dem Gesetz kommen würde.

So schwarz sehe ich Deine Chancen nicht: Du hast das Geld glücklicherweise überwiesen. Es ist also ein Beleg für den Zahlungsvorgang da. Wenn der Empfänger nun behauptet, ihm stünde das Geld zu, dann muß er (!) den Beweis dafür erbringen, auf welcher rechtlichen Grundlage.

Allerdings ist da die vollkommen andere Frage, ob man ein dann ergehendes Urteil auch vollstrecken könnte. Wenn nichts zu holen ist, wären alle Aufwendungen vergeblich.

Sorry, aber deine Aussage ist für Otto Normalbürger ebenso grundsätzlich nachvollziehbar, wie sie trotzdem FALSCH ist!

Wenn der "schräge Vogel" frech behauptet, die eingegangene Überweisung von Diadia sei die unbare Rückzahlung eines privaten Bar-Darlehens an Diadia, dann ist nicht ER in der Beweislast und hat ganz schlechte Karten, sondern unser kleines Dummchen hier... (Sorry nochmal)

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@mig112

Sorry, einer von uns beiden hat mal Jura studiert und ich behaupte kühn: Das bist nicht Du. Das hier ist der klassische und im Studium bis zu E... gelehrte Anwendungsfall der ungerechtfertigten Bereicherung. Ein Geldfluß, der für sich genommen keinen Rechtsgrund aufweist (schön einfach wäre es, wenn der Fragesteller "Darlehen" auf den Ü-Träger geschrieben hätte). So ist es denn an den Beteiligten, den Rechtsgrund darzulegen. Gut, wenn dann der Darlehensnehmer Tante Mia, Onkel Otto und den Saufkumpanen aus der Eckkneipe zur Falschauusage bewegt bekommt, klappt das vielleicht. Mit ehrlicher Prozeßführung aber steht es im Patt, was dann bedeutet: Das Geld findet den Weg zurück zu dem, von dem es gekommen ist.

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@mig112

...das glaube ich nicht, ich bin Vermögend, warum sollte ich mir von einem armen Schlucker Geld leihen, gibt keinen Sinn.

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@Diadia

Dann ist ja genügend Geld für den Anwalt da und den brauchst Du in einer so heiklen Sache dringend oder glaubst Du, Dein Schuldner würde Dir freiwillig auch nur einen einzigen Cent bezahlen?

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@Privatier59

...also zu mir, dann habe ich doch eine Chance...

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@Privatier59

Er hat im Oktober und November Geld überwiesen, außerdem gibt es einen schriftlichen Austausch, der beinhaltet, dass er bald die nächste Rate zahlt und hat von seinem Handy geschrieben:1. " Habe die ersten fünf hundert eingezahlt! Rest folgt schnell es geht" und 2. "Habe gerade fünf hundert eigezahlt konnte aber nicht vermerken das es von mir ist! Geht nicht." Wieso sollte er dann nicht noch den Rest bezahlen, er bezieht Gehalt....

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@mig112

... sicher, oder schreibst du das nur, damit es mir besser geht, ich verstehe zurzeit keinen Humor :(

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Sagen wir es so: Wenn niemand das Gespräch zwischen dir und der anderen Person mitgehört hat (dabei bitte eher nebenstehende Personen, Mutter, Ehemann/-Frau, Kind, Oma/Opa und gute Freunde zählen vor Gericht eher wenig da sie wohl ziemlich sicher zu deinen Gunsten aussagen werden) hast du wohl die gute alte AK gezogen. Wie kommt man bitte auf die Idee, jemandem eine große Summe ohne schriftlichen Vertrag zu überweisen? Bei Geld hört die Freundschaft auf, den Satz kennt doch nun wirklich jeder ... spar dir den Anwalt, denn die Chance ist sehr, sehr, sehr gering ... noch dazu per Banküberweisung, also deinem freien Willen heraus.

Wie kommt man bitte auf die Idee, jemandem eine große Summe ohne schriftlichen Vertrag zu überweisen?

Er ist wahrscheinlich ein "schmucker" Italiener, Türke, Kurde (ersetzbar durch alles, was undeutsch ist).... halt in den Augen einer Frau Vertrauenswürdiges.

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@Michael339

...der hat nichts schmuckes, eher etwas abstoßende. Bevor der eine Frau abbekommt, gewinne ich einen 6er im Lotto

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@Diadia

Diadia: In voller Kenntnis seiner ausgeprägten "Steuerehrlichkeit" und abstoßenden Art hast du bewusst die Uneinbringlichkeit riskiert, indem du ihm Geld geliiehen hast, ohne Darlehensvertrag, ohne Quittung, ohne Sicherheit.

Vielleicht reagiert er, wenn du ihm per Einschrieben höflich (ohne Drohung) eine letzte Frist bis zum 31.01.12013 setzt, zumindest eine erste Teilzahlung forderst und ihm schreibst, dass du nach fruchtlosem Ablauf einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragst.

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@Franzl0503

Ich habe den Beweis per Banküberweisung. Oktober und November hat er 2x bezahlt und nun er reagiert nicht auf meine Nachrichten, weil er sich bestimmt von seinem Kumpel beraten lassen hat, jedoch habe ich Handybeweise, steht oben schon. Er ist jetzt nur etwas gekrängt, weil ich seine Liebe nicht erwieder und ihm einen Korb gegeben habe, er hat zweimal bezahlt, warum denn nicht weiter so. Es würde für niemanden einen Grund ergeben, warum er nicht mehr zahlt...das verstehe ich nicht, würde da der Richter nicht auf meiner Seite stehen??

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