bekomme ich trotzdem unterstützung?
hallo...seit einem halben jahr bin ich mit meinen 3 kindern alleine und bezihe geld von der arge als unterstützung.Nun habe ich einen neuen freund der bei mir mit einziehn möchte.Bekomme ich trotzdem noch die unterstützung?da mein Freund einige schulden abbezahlen muß und sein konto noch in minus ist habe ich etwas angst das ich dann ohne da stehe. kann mir da jemand helfen?
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Wenn Dein Freund bei Dir einzieht, dann bildet Ihr eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" und ob Du dann noch Unterstützung bekommst und wieviel, hängt dann vom gesamten "Familieneinkommen" ab.
Ob das Konto Deines Freundes in den Miesen ist, spielt erst einmal keine Rolle, denn es geht um das Einkommen.
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Das Jobcenter (früher) Arge wird prüfen, ob Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Sollte Eure Partnerschaft noch nicht gefestigt sein, wird spätestens nach 1 Jahr das Einkommen Deines Freundes angerechnet. Ob er Schulden oder Miese auf dem Konto hat, spielt dabei keine Rolle. Es geht nur um das erzielte Einkommen, sollte er aber Unterhaltsverpflichtungen haben oder Werbungskosten für den Erhalt seiner Arbeit, könnten die schon angerechnet werden.
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Wenn das gemeinschaftliche Zusammenwohnen länger als 1 Jahr dauert, wird das Einkommen deines Freundes mitangerechnet. Bitte den Link lesen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/bedarfsgemeinschaft.html
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Tolle Zukunftsaussichten. Ob dein Freund Schulden hat und Minus auf dem Konto hat ist uninteressant, nur das Einkommen zählt.
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Antwort von MBRD2011 19.04.2011
ich möchte nicht den teufel an die wand nageln, und sicher bekommt ihr weiterhin unterstützung, doch bitte lasst es gut durchdacht sein. ich wünsche euch allen ganz viel erfolg glück und selbstverständlich liebe und nerven aus drahtseilen! alles gute
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Antwort von MBRD2011 19.04.2011
Hallo. ich lebe auch mit meinen kindern allein und fahre damit ganz gut. denn sobald ein mann mit in die bedarfsgemeinschaft zieht gilt dies ab sofort als eheähnliches verhältnis. d.h. 1. ihr bekommt weniger geld, da er zum grössten teil für euch aufkommen muss, und da liegt auch gleich das nächste problem... er kann aber nicht. und da er selber wahrscheinlich sehr zu kämpfen, und auch dazu schulden hat, wird das eine ziemlich haarige angelegenheit für euch alle fünf. 2. ihr oder zumindest einer von euch beiden muss arbeiten und/oder eine maßnahme über die arge anfangen auf gedeih und verderb!auch gut sowas, aber was ist wenn ihr beide aus was für gründen auch immer nicht könnt....Sanktionen, also kürzungen bishin zu völliger zahlungseinstellungen drohen euch.