Bekomme ich Grundsicherungsrente,ich selbstständig ,Partner hat Arbeit und leben zusammen?

gefragt von mitchen am 12.12.2008 um 16:00 Uhr

Meine Einnahmen reichen leider nicht aus um meine ständig laufenden Kosten zu decken,weil die Zahlungsmoral meiner Kundschaft sehr schIecht ist.Ich bekam den Hinweis auf SGB 2 oder Grundsicherungsrente.Da ich aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft lebe,stellt sich meine Frage,ob ich überhaupt etwas bekomme.Wie muß ich vorgehen? Und wie hoch darf das Brutto oder Nettoeinkommen meine Partners sein?Welche Unterlagen benötige ich?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 12. Dezember 2008 16:19
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Ihr werdet automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. für die Grundsicherung steht Euch jedem 318,- Euro zu . dazu die Miete mit den Nebenkosten wenn angemessen. Darauf wird dann das Einkommen der Antragsteller angerechnet.

Also bei Euch vermutlich so um die 1.100,- Euro.

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 16:30

danke :O)aber ich verstehe deine Antwort nicht>jeder von uns...??? er arbeitet Vollzeit hat ca. 1900 Euro netto je nach Schichtzulage eher weniger.Er zahlt alles an Miete etc. Ich habe nur meine geschäflichen Ausgaben zu tragen und die PKV mit Mühe und NOt.Quasi ohne ihn könnte ich mir noch nicht mal die Butter auf dem Brot leisten.Ich wohne "umsonst bei meinem Freund.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 12. Dezember 2008 16:37

Also wenn Dein Freund 1.900,- Netto hat, sehe ich schwarz für einen Antrag. die Grundsicherung ist wie gesagt 318,- pro Person. Also 636 für Euch beide. dazu die Miete. damit ist Ende. die 1.900,- Netto sind schon höher. wenn keine Kidner da sind, gibt es mit einiger Sicherheit o,- Euro.

Also Du mußt schon versuchen Dein Gewerbe so zu führen, dass Du mit den Ertägen wenigstens Deine Versicherungen und Dein Taschengeld verdienst.

Kommentar von 1hoss43 am 12. Dezember 2008 16:41

Richtig! DH!

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 16:42

aha,so wird ein Schuh drauß.O)könnte ich beim Antrag stellen,"Wohngemeinschaft" angeben und er stellt mir einen Untermietvertrag aus???Wie hoch dürfte das Nettoeinkommen meines Partners denn sein ?Oder könnte oder müßte ich einen ganz anderen Antrag stellen?Wenn ja welchen?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 12. Dezember 2008 16:56

Bist Du scharf darauf den Besuch eines Jobcenter Mitarbeiters zu bekommen, der nach sieht, ob seine Unterhosen und Deine Slips im gleichen Schrank liegen, ob es ein gesondertes Schlafzimmer gibt usw? Mal abgesehen von dem Strafverfahren wegen Betruges, wenn die Sache auffliegt?

Verwende Deine Energie doch mehr darauf wie man die Rentabilität Deines Geschäfts verbessern kann. Auch dafür gibt es hier Spezialisten

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 17:02

ich habe tatsächlich ein eigenes Zimmer und eine kleines bad.wir teilen uns zusammen das wohnzimmer und die Küche.Abgesehen davon möchte ich nicht betrügen, ich möchte mich vorher nur genau informieren um nicht in Teufels Küche zukommen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 12. Dezember 2008 17:19

Also von den Räumlichkeiten würdet ihr das durchbekommen.

Was Du machst, überlasse ich Dir.

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 17:24

ich versuche das mal mit einem Antrag,mehr als nein sagen können die nicht.Müßte das dann ein Antrag auf Grundsicherung sein oder ist das Arbeitslosengeld 2?

PS: Steuern ans FA habe ich noch vergessen. :O)

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 17:19

"Verwende Deine Energie doch mehr darauf wie man die Rentabilität Deines Geschäfts verbessern kann. Auch dafür gibt es hier Spezialisten"...können mir die Spezialisten verraten wie ich meine Kunden die sich verdünisiert haben oder Insolvent sind,mir mein geld geben ,für die Aufträge die ich für sie gefertigt habe?Wenn alle bei mir ihre Rechnungen bezahlt hätten, wäre ich nicht in dieser Situation und würde hier nicht fremde Leute um Hilfe fragen.Oder bezahlt mir hier jemand die offenen Forderungen???Mehr als Barzahlung bei Abholung oder Vorrauszahlung für Materialaufwand kann ich nicht verlangen .Oder?Selbst hierbei werden Kunden schon zickig zu mir.Ich habe diverse Ausgaben schon gestrichen ,zahle nur noch Miete ,BG, Lieferanten und PKV.Und Benzin und steuern fürs Auto.An was soll ich noch sparen....HILFE

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 12. Dezember 2008 18:21

Das ist ein Antrag auf Grundsicherung, ergänzend zu Deinen Einkünften. Du mußt Dich natürlich darauf einstellen, dass man Dir empfehlen wird den Betrieb zu schliessen und Dir eine Stelle zu suchen.

*

Das mit dem Rat an der rentabilitätdes Betriebes zu arbeiten war ja nciht bös gemeint, aber wenn Dir wirklich soviele Kunden die Rechnungen nciht zahlen, dann hilft vermutlich wirklich nur Vorauszahlung. ich kenne ja die Branche nciht, aber so schlimm ist es zum Glück selten.

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 18:43

danke für deinen tipp. ich arbeite als kleinstunternehmerin im bereich der werbung. stelle so schilder und beschriftungen her.Kredit bekomme ich auch nicht.Auf nebenjobsuche habe ich mcih auch schon begeben,aber da komme ich auch auf plus minus null.weil ich sehr ausserhalb wohne.den kleinen betrieb mache ich nciht zu.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 12. Dezember 2008 19:02

OK, dann sehe ich es aber auch als vorübergehende Schwäche. Wenn Du die Forderungsausfälle verdaut hast, geht es wieder aufwärts. Bei Auftragserteilung das Geld für das Material rein, damit kein Kostenrisiko besteht und den Rest bei abholung, oder 1/3 1/3 1/3, Auftrag, Abholung, Ziel und das wird schon klappen.

Drücke die Daumen.

Wenn Du in Berlin tätig wärst hätte ich schon einen Auftrag für Dich.

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 19:09

ich habe auch email schicke mir deine Auftragsvorstellung einfach rüber würde mich freuen. lieben gruß aus göttingen

Kommentar von C136611140df093cdcaa9af07f6e4046smallHartzEngel am 14. Dezember 2008 14:46

Viele Ehefrauen und Partner leben umsonst bei ihrem Ehemann/Partner und verdienen nichts, das ist doch nichts so Besonderes, wieso sollte der Staat - also die Allgemeinheit - für den Unterhalt von Partner aufkommen, wenn deren Leben doch durch den Ehegatten oder durch den Partner gesichert ist?


anonym
beantwortet von 1hoss43 am 12. Dezember 2008 16:40
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Den Weg zur Arge kannst Du Dir sparen!

Da Dein Freund rd. 1900,-€ netto verdient und euer Anspruch sich auf lediglich rd. 1100,-€ belaufen dürfte, ist der Ablehnungsbescheid schon geschrieben, noch bevor die Tinte Deiner Unterschrift auf dem ALG2-Antrag trocken ist!

Kommentar von mitchen am 12. Dezember 2008 16:53

jupp die 1900 sind mit weihnachtsgeld.wir haben auch keine Kinder und kein gemeinsames Konto.Er hat sich aber ein Haus gekauft in das ich eingezogen bin.Gibt es überhaupt kein grünes licht für mich ?

Kommentar von C136611140df093cdcaa9af07f6e4046smallHartzEngel am 14. Dezember 2008 14:48

Er hat sich ein Haus gekauft, sorry, aber das" "riecht" immer mehr danach, als sollte die Allgemeinheit mit dafür aufkommen, daß Dein Freund/Vermieter (was auch immer) seine Wohnungsraten zahlen kann.


HartzEngel
beantwortet von HartzEngel am 14. Dezember 2008 14:43
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Ich würde Dir empfehlen, stell einfach einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (nicht Grundsicherungsrente dafür müßtest Du voll und auf Dauer erwerbsgemindert sein). Den Antrag sollte Du wahrheitsgemäß ausfüllen. Wenn Du mit einem Partner zusammenlebst (Du schriebst ja, daß es ein PARTNER ist - und keine bloße Wohngemeinschaft), dann werdet ihr als Bedarfgemeinschaft gesehen und das Einkommen des Partner - wird nach Abzug von Freibeträgen mit-angerechnet. Bedarf wäre wie es die Kollegen hier schon geschrieben haben 2 x 316 Euro Regelsatz + die angemessene Miete für 2 Personen je nach Ort verschieden, angemessene Mietgröße für 2 Personen etwa 65 qm. Wegen dem Einkommen Deines Vermieters/Partner hast Du hier verschiedenen Angaben gemacht, wenn bei den netto 1900 Euro Weihnachtsgeld dabei ist (je nach dem wie hoch das ist), könnte vielleicht schon noch ein Anspruch auf ArbeitslosengeldII herauskommen. Solltet Ihr KEINE Partner sein, also nur - ganz normal Vermieter und Mieter - dann kannst Du natürlich Deinen Mietvertrag vorlegen, bekämst die Miete, wenn sie angemessen ist (für 1 Person 45 - 50 qm), erstattet und den normalen Regelsatz von 351 Euro + Sozialversicherung, dann würde nur Dein Einkommen gerechnet. Wobei ich fürchte, daß Dir die Arge diese "Geschichte" nicht abenehmen wird. Du hast wohl noch gar keinen Mietvertrag - und warum hättest Du bisher - ohne AlgII - umsonst bei Deinem Vermieter gewohnt? Und dann, wenn es Leistungen vom Staat gibt, dann taucht auf einmal ein Mietvertrag auf? Das sind Fragen der Arge, auf die Ihr Euch einstellen müßt. Und der Besuch vom Außendienst ist gewiß.


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