Bekomme ich für meine Kaution eine Quittung?

2 Antworten

Mietkaution ist ein Thema, das mittlerweile Bände füllt. Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH brauchst Du die Mietkaution noch nicht einmal auf das Girokonto des Vermieters zu überweisen oder gar in bar bezahlen, sondern könntest verlangen, dass der Vermieter vorab für Dich ein Treuhandkonto eröffnet und Dir zum Zwecke der Zahlung der Kaution dann die Kontendaten mitteilt.

Wenn Du dem Vermieter schon so weit entgegenkommst, dass Du ihm diese umständliche Prozedur ersparst, dann sollte er Dir wenigsten eine Kopie des Kautionssparbuchs zukommen lassen. Und was die Frage mit der Quittung betrifft: Bei unbarer Zahlung hast Du Deinen Kontoauszug als Beleg. Bei Barzahlung aber ist doch wohl selbstverständlich, dass man eine Quittung ausstellt. Oder, hat Dein Vermieter das etwa anders gehandhabt?

Ja, Du musst eine Quittung erhalten. Oder die Durchschrift des Vertrags eines Mietkautionssparkontos.

Die Kaution muß verzinst werden. Und vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennt sein. So daß bei einer Insolvenz des Vermieters Deine Kaution erhalten bleibt und Du sie zurück erhalten kannst.