Beide arbeitslos wohne bei ihm - negativ wenn arge das weiß?
Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage. Mein Freund bekommt Hartz IV und ich bin auf ausbildungssuche. Wohne seit 6 Monaten bei ihm ohne dass die arge das weiß. Jetzt sind wir am überlegen ob wir angeben sollen dass ich bei ihm in der 1,5 Zimmer Wohnung mit wohne. Bekommt er Abzüge dadurch oder Sonstiges? Da ich ja lediglich Kindergeld bekomme könnte ich nichts zahlen in Bezug auf Miete o.ä.
Hoffe jmd kann mir antworten geben :)
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn sich an den persönlichen Verhältnissen eines Arbeitslosengeld-II-Beziehers (z. B. bei Arbeit, Personen im Haushalt) etwas ändert, ist er verpflichtet, dies dem Jobcenter mitzuteilen. Kann Euch nur raten schnellstmöglich die Meldung nachzuholen, daß Du bei ihm wohnst. Dann wird die Arge prüfen, ob Du auch einen Anspruch hast, wird auch Dein Vermögen und Deine Einkünfte überprüfen. Wenn Du auch finanziell bedürftig bist, kann es sogar sein, daß Ihr mehr Hartz IV bekommt, als bisher, denn Du könntest einen eigenen Alg-II-Anspruch haben. Die Miete würde dann aufgeteilt. Deinem Freund kann ein OWiG-Verfahren drohen, da er die Arge nicht informiert hat.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Problematisch ist es meiner Erachtens nach nicht, da du ja kein Einkommen hast und nicht für eine andere Wohnung Geld bekommst. Ich würde eher behaupten, dass ihr auf Geld verzichtet. Wenn du nur Kindergeld bekommst, er ALG 2 und ihr zu zweit in einer kleinen Wohnung wohnt, denke ich, dass du sogar Geld bekommen würdest, wenn du dich auch beim Jobcenter meldest.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Alle Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft sind verpflichtet, der Behörde Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben.
In deinem Fall ist es vermutlich ein Fehler dieser Meldepflicht nicht nachzukommen, eventuell werden bestehende Ansprüche nicht genutzt.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo, ihr bildet sozusagen seit 6 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft. Aber,aus diesem Grund sollte dein Freund dich in der Bedarfsgemeinschaft nicht als Partner in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft im Antrag eintragen sondern als Mitbewohner/ Untermieter. Im Moment ist das Zusammenwohnen noch gefahrlos, denn ihr wohnt noch nicht länger als 1 Jahr zusammen. Einkünfte aller in einer Bedarfsgemeinschaft wohnenden zählen nämlich bei der Berechnung. Wie alt bist Du denn eigentlich, weil " Ausbildungssuche " ? K.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
In dieser Situation besser alles angeben, Hartz 4 Deines Freundes würde nicht gekürzt, da Dein Einkommen zu gering ist und ihr könntet bald besser schlafen. Viel Glück euch