Bei Versteigerung, kann ich da noch selbst verkaufen? was passiert mit Restbetrag bei Versteigerung?

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Es ist immer vorteilhaft, sich rechtzeitig zu informieren. 1. Du kannst auch während des Zwangsversteigerungsverfahrens das Grundstück veräußern, nur muss der Kaufpreis ausreichen, um die Gläubiger zu befriedigen oder du erreichst ein Forderungs-Teilverzicht. 2. Kommt es zur Zwangsversteigerung und reicht der Zwangsversteigerungserlös nicht aus, um die Gläubiger zu befriedigen, haftest du mit deinem persönlichen Vermögen weiter. Außer einem erheblichen Preisdruck kommt erschwerend hinzu, dass eine Menge Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten und Kosten der betreibende Gläubiger den Erlös schmälern. Selbstverständlich können auch Familienmitglieder mitbieten (Merke: „Lieben und bieten kann niemand verbieten!") 3. M. E. dürfte es sehr schwer wenn nicht gar unmöglich sein, bei hohem Verschuldungsgrad einen seriösen Finanzier zur Umschuldung zu finden. 4. Was bleibt: Such dir rasch einen zahlungskräftigen Käufer, der dir möglichst so viel an Kaufpreis bietet, dass du dich weitgehendst entschulden kannst. Warum steigen eigentlich deine Verwandten nicht ein? Die Grundpfandrechtgläubiger werden der Löschung ihrer Hypotheken und Grundschulden vermutlich nur dann zustimmen, wenn du einen vernünftigen annehmbaren Ablösevorschlag machst. Folglich musst du vor Kaufabschluss mit ihnen reden. Beauftrage einen Juristen, der dich zuverlässig berät und deine Interessen wahrnimmt.