bei neuer heirat geht da die unfallwitwenrente verloren
Ich beziehe eine unfallrente und möchte gerne wieder heiraten .geht meine Unfall Rente da verloren oder verringert sie sich da sie ja nichts mit dem Gesetz zu tun hat
1 Antwort
Ja, der Anspruch geht dann leider verloren, wenn man wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Hier verliert die Witwenrente dann ja auch Sinn und Zwecke, weil dann ja ein neuer Ehegatte da ist, der unterhaltspflichtig wird.
Hier ist alles schön beschrieben: http://sozialversicherung-kompetent.de/20130404502/unfallversicherung/leistungsrecht-guv/witwenrente-witwerrente