Bei außergewöhnlicher Belastung Krankheit offen legen?
Hallo allerseits, ich hatte in diesem Jahr hohe Krankheitskosten, die ich selbst bezahlt habe und jetzt als außergewöhnliche Belastung geltend machen will. Das ich die Kosten dem Finanzamt nachweisen muß, ist mir klar. Dabei entsteht folgendes Dilemma: Auf den Originalbelegen ist auch die Diagnose verzeichnet. Ich möchte den Finanzbeamten aber nicht unbedingt offen legen, wegen welcher Krankheit ich mich habe behandeln lassen. Wie kann man sich hier am besten verhalten? Danke für Antworten.
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
1) Kopiere einfach den Originalbeleg und schwärze die Krankheitsangabe. Lege diese Kopien deiner Steuererklärung bei und vermerke, dass du die Diagnosen selbst geschwärzt hast. Wenn du glück hast, geben sie sich damit zufrieden.
2) Wieso hast du damit überhaupt ein Problem deine Krankheit bekannt zu geben? Für den Finanzamtsmitarbeiter bist du eine Nummer, vielleicht noch ein Name. Aber großartig interessieren, was du hast wird es ihn sichlich nicht. Es kann auch sein, dass du die Art der krankheit offenlegen musst. Schließlich werden nur die Behandlungen anerkannt, die auch berechtigt waren.
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Den aufgeführten Text fest überkleben oder die ausgestellte Rechnung mit der Schere verkürzen und wieder auf DIN A vier kopieren.
MfG.
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Alles was dem Finanzamt gegenüber, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens, bekannt gemacht wird, unterliegt dem Steuergeheimnis.
Geschwärzte Belege sind natürlich möglich, aber zu viele Schwärzungen erzeugen Misstrauen.
Glaub mir, es gibt fast keine Krankheiten die wir nicht schon auf dem Tisch hatten.
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Auch das Finanzamt hat so eine Art Schweigepflicht. Also kannst du bedenkenlos deine Belege einreichen, denn nicht alle ärztlichen Behandlungen werden anerkannt. Du kannst den Tipp von TopJob ja mal versuchen, vielleicht gibt sich der Sachbearbeiter ja zufrieden. Hängt wahrscheinlich auch von der Höhe der Beträge ab.
Na ja, die Höhe muss ja schon beträchtlich sein, wenn die Kosten als außergewöhnlich anerkennungsfähig sind.