Frage von Haegar 17.12.2010

Bei außergewöhnlicher Belastung Krankheit offen legen?

  • Antwort von TopJob 17.12.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    1) Kopiere einfach den Originalbeleg und schwärze die Krankheitsangabe. Lege diese Kopien deiner Steuererklärung bei und vermerke, dass du die Diagnosen selbst geschwärzt hast. Wenn du glück hast, geben sie sich damit zufrieden.

    2) Wieso hast du damit überhaupt ein Problem deine Krankheit bekannt zu geben? Für den Finanzamtsmitarbeiter bist du eine Nummer, vielleicht noch ein Name. Aber großartig interessieren, was du hast wird es ihn sichlich nicht. Es kann auch sein, dass du die Art der krankheit offenlegen musst. Schließlich werden nur die Behandlungen anerkannt, die auch berechtigt waren.

  • Antwort von Schiko 27.01.2013

    Den aufgeführten Text fest überkleben oder die ausgestellte Rechnung mit der Schere verkürzen und wieder auf DIN A vier kopieren.

    MfG.

  • Antwort von Meandor 17.12.2010

    Alles was dem Finanzamt gegenüber, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens, bekannt gemacht wird, unterliegt dem Steuergeheimnis.

    Geschwärzte Belege sind natürlich möglich, aber zu viele Schwärzungen erzeugen Misstrauen.

    Glaub mir, es gibt fast keine Krankheiten die wir nicht schon auf dem Tisch hatten.

  • Antwort von Adoeser 17.12.2010

    Auch das Finanzamt hat so eine Art Schweigepflicht. Also kannst du bedenkenlos deine Belege einreichen, denn nicht alle ärztlichen Behandlungen werden anerkannt. Du kannst den Tipp von TopJob ja mal versuchen, vielleicht gibt sich der Sachbearbeiter ja zufrieden. Hängt wahrscheinlich auch von der Höhe der Beträge ab.

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