Der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist sich mit einem Interessenten darüber einig, dass ihm die Wohnung ab 01.03.2010 entgeltlich überlassen wird. Ist der Mietvertrag vereinbart und gegebenenfalls zu welcher Miete?

Na dann laß doch mal schauen, was zum Abschluß eines Mietvertrages erforderlich ist:
Der Mietvertrag kommt dann zustande, wenn sich Mieter und Vermieter über den wesentlichen Inhalt des Vertrages einig sind und der Vermieter dem Mieter die Mietsache überlässt.
Zu diesen wesentlichen Bestandteilen des Mietvertrages gehört die Benennung:
der Mietparteien, also die Person von Mieter und Vermieter
der Gegenstand der Mietsache, also was vermietet werden soll
der Mietpreis
der Zeitraum des Mietverhältnisses (wenn hierzu nichts benannt, gilt automatisch unbefristet).
Da bei der Absprache eine der wesentlichen Bedingungen fehlt, näml. der Mietpreis, ist im streng anzuwendenden Rechtssinne auch kein Mietvertrag zustande gekommen.

Wenn es einen Mietvertrag gibt, den beide unterschrieben haben und wenn darin eine Miete erwähnt ist, dann ja, sonst nein.