Behindertengerechte Umbauarbeiten im Haus von der Steuer absetzen?
Eine Freundin von mir hat ein sehr enges Verhältnis zu ihrer Mutter, die seit kurzem auf den Rollstuhl angewiesen ist. Sie möchte sie nicht in ein Altenheim stecken und würde lieber das Haus behindertengerecht umbauen. Ich meine mal gehört zu haben, dass man behindertengerechte Umbauarbeiten von der Steuer absetzen kann. Ist das richtig?
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Es gibt auch finanzielle Hilfen:
Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. (§ 40, Abs.4 SGB XI)
-
Die kfw-Bank plant auch für Umbaumaßnahmen im Hinblick auf behindertengerechte Wohnungen ab 01.04. zinsgünstige Kredite zu vergeben. schau hier: www.kfw-bank.de
-