Befristeter Arbeitsvertrag - Nach Ablauf Sperrzeit vom Jobcenter?

5 Antworten

Bezogen auf Deine andere Frage, wenn Du Dich für 460,- Euro anstellen lässt (vorausgesetzt Du bist nicht über 55 Jahre alt), bist Du automatisch wieder in der GKV.

Wegen Sperren keine Gefahr, siehe @Primus.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist und gut ist.

Eine Sperrzeit kann nicht eintreten, da keine der unter § 144 Abs. 1 Nr. 1 - 7 aufgeführten Sachverhalte hier vorliegen.

Zum Nachlesen:§ 144 SGB III

Du denkst aber schon daran, dass Du bei einem Verdienst, der 450 € überschreitet, selbst für Deine Krankenversicherung zuständig bist? Die Grenze liegt genau bei 450€, die Dir dann auf das ALGII angerechnet werden.

Ein befristeter Vertrag, der nicht verlängert wird, endet automatisch mit dem Ende der Befristung. Eine Extra-Kündigung braucht man dafür nicht.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wird, muss man sich einige Wochen vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit persönlich melden und denen mitteilen, dass man ab dann und dann wieder arbeitslos sein wird. Ansonsten droht ggf. eine Sperrzeit, wenn man nach Beendigung des Arbeitsvertrages wieder einen Antrag auf Alg 2 stellt. Hat man die Beendigung der Agentur für Arbeit rechtzeitig mitgeteilt, entstehen keine Schwierigkeiten.

Der Arbeitsvertrag war ja von vornherein befristet und hat nicht durch z.B. Fehlverhalten oder eigene Kündigung des Angestellten geendet.

Sie würde mich dann befristet auf 460€-Basis einstellen.

Also Gleitzone?

Das Jobcenter wird nichts sperren, befristete Arbeitsverträge sind eben befristet. Angerechnet wird der Verdienst dennoch.

.... du hast noch nichts wegen deinem Alter geschrieben. Wenn du allerdings glaubst das nur tun zu können um auf Dauer aus der PKV zu kommen, könnte der "Schuß" nach hinten los gehen!!!

Und solltest du über 55 Jahre alt sein kommst du auch mit einem Job über 450.- € nicht mehr in die GKV!