Bedarfsgemeinschaft zwang?
Hallo liebe community,
wenn ich mit meiner freundin zusammen ziehe und sie ein kind von mir erwartet wir jedoch nicht verheiratet sind kann dass jobcenter einfach eine bedarfsgemeinschaft aus uns machen? ich habe eigene rechnungen zu bezahlen und dass einzige was wir gemeinsam zahlen würden sind eben die miete und grund artikel wie toilettenpapier öl putzzeug usw wenn ich nur 90% meines regelsatzes bekomme würde ich damit nicht zurecht kommen da ich viele verträge habe zumal es heißt es muss der wille bestehen sich finanziell zu unterstützen. wir wären in der beweispflicht aber wie weißt man dass nach? angenommen trotz nachweise würde dass jobcenter ablehenen und meine freundin (Ausgebildet und arbeitet schon) verdient genug um uns zu unterhalten will mir jedoch kein geld geben was soll ich dann machen? sie verklagen auf unterhalt obwohl wir nicht verheiratet sind und es auch nicht vorhaben? wir wollen in erster linie zusammenziehen wegen dem kind dass es mit mutter und vater aufwächst aber eine bedarfsgemeinschaft kommt bei uns nicht in frage da keiner von uns dem anderen unterhalt zahlen möchte sonst wären wir ja auch verheiratet und würden noch die vorteile einer heirat nutzen oder der krankenversicherung dies tun wir bewusst nicht weil wir uns noch nichtmal ein jahr kennen und von heiraten sehr weit entfernt sind.
Vielen dank für eure Antworten.
1 Antwort
Hallo,
Laut Paragr. 7 Abs.3a SGBll besteht eine Bedarfsgemeinschaft wenn eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
FAZIT - könnt ihr diese Punkte konkret widerlegen, insbesondere im ersten Jahr des Zusammenlebens sowie deiner o.g. Schilderung lohnt es, die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft zu widersprechen.
Da von einer dauerhaften Beziehung u.U. derzeit noch nicht ausgegangen werden kann solltet ihr versuchen, einen aussagekräftigen Widerspruch einzureichen, mit dem Wunsch euch im ersten Jahr des Zusammenlebens als WG zu führen.
Übrigens, zu diesem Thema sind hier im Forum bereits ettliche Fragen und Antworten, einfach mal stöbern.