Bedarf es für eine Vorlassungsvormerkung immer eine vorab-Zahlung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein nicht gezwungenermaßen. Eine Auflassungsvormerkung erfolgt meist bei Aufsetzung des Kaufvertrages und muss notariell beurkundet werden. Aber in der Regel wird der Verkäufer darauf bestehen, dass die Auflassungsvormerkung parallel zu einer Anzahlung erfolgt.

Was ist eine "Vorlassungsvormerkung"? Noch nicht einmal Google kennt das Wort und das will was heißen! Ist vielleicht die Auflassungsvormerkung gemeint? Wenn ja: Das BGB kennt keine Pflicht zur Anzahlung. Eine solche ist an sich auch nicht üblich, denn Kaufpreiszahlung und Eintragung der Auflassungsvormerkung zur Umschreibung des Eigentums erfolgen Zug um Zug.

installateur: Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung – kurz Eigentums-Übertragungs-Vormerkung oder auch Auflassungsvormerkung genannt - hat die Aufgabe, die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber nicht zu vereiteln.

Zwischen dem Kaufvertag mit Auflassung und der Eigentumsänderung der lastenfreien Immobilie im Grundbuch kann ein erheblicher Zeitraum liegen, weil noch eingeholt werden müssen: behördliche Zustimmungen, z. B. der Gemeinde wegen des ihr zustehenden Vorkaufsrechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt wegen der Grunderwerbsteuer, die Genehmigung des Verwalters (bei Eigentumswohnungen).

Trotz des gültigen Kaufvertrags könnte der Eigentümer in dieser Zeit das Grundstück an einen oder mehreren verkaufen oder mit Dienstbarkeiten, Reallasten und Grundpfandrechten belasten: auch könnten Zwangshypotheken, Arresthypotheken eingetragen werden. Ein zwischenzeitlich eröffnetes Insolvenzverfahren würde auch das Grundstück erfassen.

Der Notar muss darauf hinweisen, dass sie Auflassungsvormerkung dem Käufer den lastenfreien Erwerb dann nicht sichert, wenn vorrangige Grundpfandrechte eingetragen oder beantragt sind; eine Teilzahlung auf den Kaufpreis wäre dann besonders riskant.

Mehr im Gegenteil. Man sollte nie!!! oder nur mit sehr gutem Grund und Kraft eines eigenen, getrennt besicherten Vertrag, vor der Auflassungsvormerkung etwas an den Verkäufer bezahlen.

In Deutschland ist ein Immobilienerwerb nur durch das System mit der Auflassungsvormerkung eine relativ sichere Angelegenheit. Nur sie stellt sicher, dass der Verkäufer eine Immobilie nicht an mehrere Interessenten verkauft oder jemand, dem eine Immobilie nicht gehört als Verkäufer auftritt, was anderswo auf der Welt entweder ähnlich oder anders geregelt ist oder aber durchaus passieren kann.

Ich habe auch schon erlebt, dass zwischen Kaufvertrag und Auflassungsvormerkung mehrere Jahre vergingen! Es werden auch Verträge rückabgewickelt. Je nach Eigentümerstruktur beim Verkäufer kann das durchaus passieren.

Erst wenn du als Käufer mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehst ist das sichergestellt und erst dann solltest du Zahlungen leisten.

Alle kennen die Regeln. Dass ein unwissender Verkäufer und ein unwissender Käufer zusammen kommen ist so selten, dass man sich die Frage stellen darf, ob dann nicht Betrug im Spiel ist.

Oder geht es bei diener Frage wieder um etwas ganz anderes.