Beantragt der entsprechende Anwalt eine Prozesskostenhilfe oder muss ich dies selbst tun?
Ich habe noch eine Frage. Beantragt der entsprechende Anwalt die Prozesskostenhilfe oder muss ich das selbst tun? Wenn ja, wo muss ich das beantragen? Wie lange dauert sowas bei Gericht bis die Höhe des Trennungsunterhalts entschieden ist? Lieben Dank für Eure Abtworten.
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Hilfreichste Antwort von mrbeck 28.07.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
also tipp aus eigener erfahrung: wenn sie die prozesskostenhilfe bekommen und sie irgendwann wieder in arbeit sind, müssen die entstandenen kosten selber bezahlt werden. die dauer ist bis zu (glaube ich) vier jahre nach prozess.
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Ich kenne das auch so, daß der Anwalt selber für seinen (armen) Mandanten die Prozeßkostenhilfe beantragt.
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Antwort von Heidemarie 28.07.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Der Rechtsanwalt muss bei begründetem Anlass auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hinweisen. Das ist ihm, wie ich von einem Anwalt in unserer Verwandtschaft weiß, von Berufs wegen auferlegt. Wenn er jedoch sie schon erwägt, dann wird er auch in eigenem Interesse die Prozesskostenhilfe für dich beantragen.
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Die Anwälte haben die passenden Formulare und helfen oftmals. An seinem Verhalten kann man meist schon sehen, wie er dazu steht.
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Bei mir hat es der Anwalt gemacht. Ich brauchte mich um nichs zu kümmern. Ich musste dem Anwalt nur meinen Rentenbescheid vorlegen und der hat dann alles für veranlasst. Habe keinen Cent zahlen müssen.
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Antwort von madita 28.07.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nein, das musst du selbst tun.
Einen sog. Beratungsschein bekommst du beim zuständigen Amtsgericht.
Zu deiner zweiten Frage kann ich dir nicht allzu viel sagen, da ich nicht weiß welchen Unterhalt du meinst. Kindes- o. Ehegattenunterhalt? Für beide Unterhaltszahlungen gibt es bestimmte Tabellen, die Berechnungsgrundlage bietet. Ich denke innerhalb von vier Wochen muss das ausgerechnet sein.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß, M.