Bausparvertrag von 15.000 auf 100.000,-- augestockt, Fehlberatung? Wandelung möglich?

gefragt von althaus am 01.07.2009 um 17:16 Uhr

Mein Schwager aüßerte im letzten Jahr bei seinem Bankberater, dass er noch kein Eigenkapital hat aber in den nächsten Jahren ein Eigenheim kaufen möchte. Verdienen tut er ja ordentlich. Der Bankberater empohl ihm den zuteilungsreifen Bausparvertrag über 7.500 Euro Guthaben auf 100.000,-- zu erhöhen. Bespart wird er ausschlieslich durch VL-Leistung. Das hat er dann auch getan. Im Moment denkt er an den Kauf einer Immobilie durch eine Vollfinanzierung. Das angesparte Geld auf dem Bausparvertrag (vermindert durch die neue Abschlußgebühr) benötigt er jetzt dringend. Kann er die Bank wegen einer Fehlberatung verklagen, da die Zuteilung durch den geringen Ansparbetrag noch Jahrzente dauert? Kann er die Erhöhung nach einem Jahr rückgängig machen?

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mhoegg
beantwortet von mhoegg am 1. Juli 2009 18:04
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Sofortige Kündigung ist sicherlich möglich unter Rückzahlung der staatlichen Prämien und ggf. weiteren Kosten der Bausparkasse. Sinnvoll könnte es sein den Vertrag von 100.000,- aufzusplitten in 2 Verträge. Beispiel: 1 x 85.000 Euro und 1 x 15.000 Euro Bausparsumme. Das bestehende Guthaben auf den Vertrag mit der geringen Bausparsumme legen und Zuteilung beantragen. Ich persönlich habe das vor Jahren so gemacht. Am besten mit der Bank od. Bausparkasse sprechen, vielleicht klappt's! Die Abschlussgebühr ist für den Vertrag bereits bezahlt und wohl nicht mehr wiederzuholen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 1. Juli 2009 17:22
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Das kann man so nicht sagen, weil man bei dem Beratungsgespräch nicht dabei war.

Wen er dem Berater z. b. gesagt hat er würde noch jahre brauchen, bis er das Eigenkapitl zusammen hätte und würde einen Kauf auch erst in einigen jahren planen, dann würde ich die Beratung vermutlich nciht als optimal empfinden, aber keineswegs als falsch und anfechtbar.

Wenn er dem Berater aber gesagt haben sollte er wolle größmögliche Flexibilität, dann wäre es etwas anderes.

Da die Bausparkassen meist in einem Bankenverbund sind, würde ich mal sehen, ob man da keine Komplettlösung bekommen kann. Einfach mal einen Vorschlag machen lassen udn dann bei einem Immobilienfinanzzerungsmakler wie Interhyp.de, oder Hypothekenteam.de eine alternative erarbeiten lassen.


anonym
beantwortet von Candlejack am 17. Oktober 2009 16:00
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Wenn jemand in einigen Jahren ein Eigenheim kaufen oder bauen möchte, dann kann Bausparen ein Baustein sein oder, wenns passt, kann er aufgrund niedriger Zinsen und mehr Flexibilität bei der Tilgung auch den kompletten Bankkredit ersetzen. Der Weg des Beraters ist also durchaus nachvollziehbar und nicht grundsätzlich fehlerhaft. Allerdings sollte dann der Vertrag außer mit VL auch mit weiteren Raten bespart werden, um Eigenkapital zu bilden. Mit 40 EUR VL dauert das tatsächlich noch Jahre. Wieso kann ein Bausparer keine gute Finanzierungsmethode sein ? Vor- und Nachteile werde ich jetzt hier nicht erörtern. Die "gute alte" Bankannuität gehört aber bei vielen scheinbar zum Hausbau wie die Kapitalleben zur Rente. Beides ist nicht immer der beste Weg für das jeweilige Ziel.


qtbasket
beantwortet von qtbasket am 1. Juli 2009 17:26
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Verklagen wegen Fehlberatung -schätze ich als ziemlich aussichtslos ein, es sei denn der Schwager hat ein Protokoll und/oder Zeugen.

Er kann natürlich den BSV kündigen und das Kapital sich auszahlen lassen - in diesem Fall geht aber nicht da bei VL Leistungen eine siebenjährige Bindungsfrist besteht. Bei 100.000 € Bausparsumme müsste er je nach Vertrag 40.000 - 50.000 € ansparen. Wie das mit vL gehen soll, das ist mir in diesem Fall rätselhaft. Aber daraus den juristischen Beweis führen, dass er getäuscht wurde, schwierig.

Ohne Zuteilung kann er den BSV zum Immobilienkauf nicht nutzen. Er kann natürlich bei dieser BSK eine Vorfinanzierung verhandeln. Ob das aber ein Partner ist, mit dem er sein Haus finanzieren möchte ?

Kommentar von Candlejack am 17. Oktober 2009 16:02

Die siebenjährige Bindungszeit bei VL besteht bei Erhalt einer Arbeitnehmersparzulage. Gemäß dem geäußerten Verdienst gehe ich nicht davon aus, dass derjenige im Verdienstrahmen dafür ist.


Spezi
beantwortet von Spezi am 2. Juli 2009 10:56
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Der grobe Unfug Bausparkasse treibt immer wieder neue Blüten. Da Du dabei "mitgemachI" hast sollst Du es jetzt auch beenden und kündigen. So wirst Du keine Ommobilie finanzieren. Stecke Dein Spargeld und die VWL in Genotec - das ist die ideale Lösung.


Kommentar von Candlejack am 17. Oktober 2009 16:05

Bauparkassen als grober Unfug zu bezeichnen ist auch nicht der richtige Weg. Vielleicht tut ein Blick links und rechts neben seine eigenen Vorlieben auch gut. Nur weil man Bausparen nicht mag, kann es für andere der richtige Weg sein. Ich liebe Fonds, andere mögen sie überhaupt nicht. Das sind aber deswegen auch nicht alles Deppen und Fonds auch nicht das Beste überhaupt.

Kommentar von Simple_avatar4smallSpezi am 22. Oktober 2009 11:22

Eine ganz normale Tilgungshypothek mit 1 % Tilgung ist immer günstiger u- bequemer als irgendein Bausparmodell! Da kannst Du nächtelang rechnen - nur ein Modell ist noch besser : Options (Miet-) Kauf...


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