Bauen mit Bauträger- genügt private Rechtsschutzversicherung?

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Genau da liegt der Unterschied: beim Bauträger ist es ein Kaufvertrag und kein Bauleistungsvertrag, deshalb leistet auch nie entsprechende Vertragsrechtsschutzversicherung - man sollte aber im Kleingedruckten nochmals nachlesen !!!

Soweit ich mich da erinnere, sind Bauverträge von der Privatrechtsschutzversicherung allgemein ausgenommen. Ich glaube kaum, dass irgendein Versicherer da für einen einzigen Kunden einen gesonderten Vertrag abschließt. Fazit: Es gibt keine Möglichkeit, das Prozeßrisiko bei einem Bauvorhaben abzusichern.

" Eine Bauherrenhaftpflicht braucht man wohl nicht, " Ratsam ist es schon eine Bauherrenhaftpflicht zu haben die würde auch in den Fällen eintreten wenn unbefugte, fremde Personen vielleicht noch am Wochenende oder Nachts die Baustelle betreten und bei einem Unfall schwer verletzen werden sollten. Beispiele gibt's genug denke nur an spielende Kinder.