Basel I/II: Eigenkapitalunterlegung wofür? Kredite? etc?
für welche Bereiche gilt die Eigenkapitalunterlegung von Basel I/II? Für welche Teile der Bilanz oder wie soll ich sagen: nur für die Kreditvergabe oder für alle Geldausleihungen einer Bank?
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Es sind die Vorschriften nach denen Die Banken ihre eigenen Ausleihungen mit Eigenkapital unterlegen müssen.
Und zwar danach gewichtet, wie groß die Kreditrisiken sind.
Man könnte sogar soweit gehen zu sagen die Vorschriften vonBasel I und II und der Solvabilitätsverordnung sind mit eine Grundlage des Theaters mit den Kreditverbriefungen, die ja mitschuld an der Finanzkrise waren. Wer seine Kreditverbrieft und sie verkauft ist sie aus der Bilnaz und somit aus den Berechnungen gem. Basel I udn II los.