Bar-Vermögen bei Wohngeld
Wieviel Bar-Vermögen darf ich als Rentnerin haben, wenn ich Wohngeld beantragen möchte?
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Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000 Euro aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10),
http://www.finanztip.de/d/sozialrecht/Wohngeld.htm
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