Bankkonto ohne Mutter | aber mit Vater

2 Antworten

Der Bank wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten genügen.

Kleine Zusatzsfrage, wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt, aber die zweite sorgeberechtigte Person nicht greifbar ist, warum hat man sich nicht schon mal gekümmert wür einen Fall, wo es nötig ist. eine Mitteilung an das Jugendamt udn an das Familiengericht mit entsprechendem Antrag und die Sache ist erledigt.

Du bekommst ohnehin nur ein Konto auf Guthabenbasis. Da nimmt es die Bank nicht so genau und läßt eine Unterschrift ausreichen.