Bankbürgschaft bei Unternehmen

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Die Anzahlung wird durch die Bankbürgschaft abgesichert für den Fall, dass Euer Unternehmen (das eine Lieferung zu erbringen hat) die Anzahlung nicht zurückgewährt oder die Leistung nicht erbringt (aus welchem Grund auch immer, z.B. Unfähigkeit zu liefern, Insolvenz, Terminverspätung).

Die Bank verbürgt nur den etwaigen Rückzahlungsanspruch des Anzahlung leistenden Kunden bis höchstens zur Höhe des Bürgschaftsbetrages. Die Bürgschaft setzt idR keine vorherige Klage gegen das Unternehmen voraus; sie ist unwiderruflich und zahlbar meistens gegen bestimmte Dokumente mit einer Erklärung, dass oder in welcher Weise der Lieferant seiner Lieferverpflichtung nicht nachgekommen ist oder die Anzahlung nicht zurück erstattet. Die Bank kann nur auf Zahlung, nicht auf eigene Lieferung oder Fertigstellung in Anspruch genommen werden.

Di Garantie einer Bank, dass das Geld zurück kommt, wenn ihr nicht liefert.

Das ist am Bau sehr üblich.

  • Die Bank des Bauherrn garantiert, dass das Bauwerk vertragsgemäß bezahlt wird, wenn es ornungsmäß erstellt wird

  • Die Bank des Bauunternehmers garantirt die Fertigstellung

  • Wird der Bau ordnungsgemäßt erstellt und fällt der Auftraggeber in Zahlungsprobleme muss dessen Bank zahlen.

  • Fällt der Bauunternehmer während des Baus in Insolvenz, muss die Bank für die Bezahlung des fertigstellendn Unternehmens sorgen (wird meist noch vom Insolvenzverwalter erledigt, weil so die Leute noch beschäftigt werden können.

  • Fragt Eure Hausbank, die kennen diese Bürgschaften, ist für die ein "Butter und Brot" Geschäft.