Bank sagt P Konto nur bei bestehenden Pfändungen?
Meine Mutter bekommt nur eine kleine Rente sowie Grundsicherung. Insgesamt Zahlungen in höhe von etwa 650€ Aus ihrer letzten Ehe gibt es wohl eine höhere Summe an Schulden. Momentan gibt es keine akute Pfändung, allerdings weis ich aus der Vergangenheit das es schon mal den Versuch gab auf ihrem konto zu Pfänden. Jetzt war ich mit Ihr bei der Bank um ihr Konto auf ein P Konto umstellen zu lassen. Die Dame hat uns aber abgewimmelt mit der Begründung das ginge nur bei einer Bestehenden Pfändung. Stimmt das?
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Antwort von Frankie4 29.12.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ein (in Deutschland) bestehendes Girokonto einer natürlichen Person kann jederzeit - auch ohne aktuelle Kontopfändung - auf Wunsch des Kontoinhabers (nicht: Bevollmächtigter!) in ein P-Konto umgewandelt werden - hierfür gibt es seit 01.07.2010 einen Rechtsanspruch in § 850k ZPO. Somit ist die geschilderte Behauptung falsch.
Ohne aktuell vorhandene Kontopfändung macht es aber vielle icht keinen Sinn, da sich - je nach Bank - durchaus EInschränkungen im Funktionsumfang gegenüber der bisherigen Situation ergeben können.
Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, kann immer noch ein Umwandlungsantrag gestellt werden; innerhalb vier Tagen muß von der kontoführenden Bank die Umstellung vollzogen werden; sofern dann der Umstellungsantrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Kontopfändung gestellt wird, wirkt der Schutz des P-Kontos auf den Monatsbeginn zurück. Allerdings kann es - je nach Alter, Krankheit usw. - vielleicht einmal schwierig werden, diese Fristen einzuhalten. Sollte dies der Fall sein, könnte eine Abwägung (auch: Beruhigung Ihrer Nerven bzw. Ihres Gewissens) zu dem Ergebnis führen, doch vorsorglich einen P-Konto-Antrag durch Ihre Mutter stellen zu lassen (mit Allen Konsequenzen wie kein Kreditlimit, kein Onlien-Banking, keine EC-Karte, keine Kreditkarte, Schufa-Eintrag usw.)
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Vieles hier ist richtig, am besten hat es Frankie getroffen.
Selbstverständlich hat Deine Mutter JEDERZEIT das RECHT, ihr Konto in ein P-Konto zu wandeln.
Aber: ohne ein Pfändung macht das so gut wie keinen Sinn. Denn das Konto schützt nur, wenn auch tatsächlich eine Pfändung auf dem Konto vorliegt. Ansonsten ist es ein ganz normal funktionierendes Girokonto, das aber zu den Bedingungen eines P-Kontos geführt wird. Bei manchen Banken ist es extrem teuer, die EC-Karte wird eingezogen, man kann nur noch Bargeld an Automaten der Bank bekommen, nirgendwo anders, Online-Banking wird abgeschaltet usw. Jede Bank stattet das P-Konto anders aus.
Und wie Frankie schon schrieb: bei Eintreffen einer Pfändung hat Deine Mutter vier Wochen Zeit, das Konto umzustellen. Und wenn sie in diesem Zeitraum Geld benötigt - das wird sie wohl - dann reicht das auch, weil sie ohnehin wegen Geldabholens zur Bank muss.
Fazit: niemals vor einer Pfändung umwandeln.
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Wenn die Bankangestellte das nicht weiß, dann würde ich fast sagen, dass sie ihren Job verfehlt hat. Man kann ein Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Dabei ist es keine zwingende Voraussetzung, dass es bereits eine bestehende Pfändung gibt. Also nochmal hingehen, und darauf pochen. Alledings sollte man sich nur für die Uwandlung eines P-Kontos entscheiden, wenn man tatsöächlich finanzielle Probleme hat. Sonst kann ein P-Konto nämlich auch von Nachteil sein!
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Es ist gerade Sinn des Pfändungsschutzkontos für eine bevorstehende Pfändung gesichert zu sein. Der Kunde kann sich das Konto somit selbstverständlich schon vor einer möglichen Pfändung umwandeln lassen.
Richtig !