Janna am 16.09.2009 um 17:25 Uhr
Kann man eigentlich davon ausgehen, wenn man Bafög erhält, dass einem die Rückzahlung teilweise erlassen wird? Oder passiert das nur noch in den seltensten Fällen?

Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Wird ein Darlehen vorzeitig getilgt, so ist auf Antrag ein Nachlaß von der Darlehens(rest)schuld zu gewähren.“ So steht's im Bafög-Gesetz Paragraph 18, Absatz 5b.