Bafög und Riester-Bausparen

1 Antwort

Es kommt drauf an. Nämlich auf die Höhe der Beträge, die dort eingezahlt sind.

Wenn die unten angeführten Beträge nicht überschritten wurden, wird nicht angerechnet.

Riester-Rente

Habt ihr im Rahmen einer Riester-Rente Vermögen angespart, ist das zwar grundsätzlich auch anrechenbares Vermögen, seit Oktober 2010 wird es jedoch nach § 29 Abs. 3 BAföG bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Kalenderjahr von einer Anrechnung freigestellt (vgl. dazu VwV 29.3.2 Buchstabe g). Freigestellt wird die Summe aller Jahresbeträge (Eigenbeiträge, Zulagen sowie Erträge daraus), soweit diese die folgenden Höchstbeträge nicht überschreiten.

Kalenderjahr Jährlicher Höchstbetrag 2002 und 2003 525 Euro 2004 und 2005 1050 Euro 2006 und 2007 1575 Euro ab 2008 2100 Euro

Wichtig: Kündigt ihr euren Riester-Vertrag vorzeitig, wird das freigewordene Vermögen ganz normal angerechnet.