Autoverkauf in bar - wie stell ich sicher, dass das Auto auch umgemeldet wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf ich das Auto versicherungstechnisch überhaupt angemeldet jemandem mitgeben?

du darfst alles, was du nennst, auch tun, wenn du das Vertrauen hast. Man sollte Versicherung und Zulassungsstelle informieren, dass es einen neuen Eigentümer gibt und die Daten nennen. Zusätzlich solltest du das vertraglich festhalten, wann umzumelden ist.

Ich jedoch kenne zu viele Geschichten und würde kein Auto angemeldet aus der Hand geben. Wer kauft, soll ggf. das Auto schieben, was dann dessen Problem ist.

Ich würde den Wagen abmelden vor Übergabe oder am Tag der Übergabe. Der Käufer soll sich ein 5-Tage-Kennzeichen organisieren (auch das könnte notfalls von mir geschenkt bekommen) und dann den Wagen überführen.

Es gibt Horrorgeschichten, dass doch nicht abgemeldet wurde, dass der Wagen im Ausland aufgetaucht ist, dass, dass, dass.... Und dann hat man die Rennerei.

Angemeldet aus der Hand geben? NO!

Genau so ist es. Auch ich kenne diese Geschichten zur Genüge. Was hilft ein Zusatz im Kaufvertrag zur Verpflichtung der Ummeldung, wenn diese dann doch nicht vorgenommen wird. Ich weiss von hunderten von Fällen, in denen das Fahrzeug angeblich nach Kasachstan o.ä. verkauft wurde. Das interessiert aber die Vollstreckungsstelle des Finanzamts nicht. Die holt sich die Krf-Steuer von den Dummen, die Autos ohne vorherige Abmeldung verkauft haben.

0
@vulkanismus

so ist es.

Mir wird zwar immer von Versicherungen gesagt, dass solche Fälle abgesichert sind, dass bei Nichtabmeldung ein Schaden nicht auf die eigene SF-Klasse geht etc.... Aber komischerweise sieht es dann ab und an anders aus, wenn es dann doch mal knallt und das Auto und der Käufer verschollen sind. Und man dann seinem Recht nachläuft.

0

Freitag auf keinen Fall. Es gibt nur eine Möglichkeit sicherzustellen, das der Käufer das Fahrzeug ummeldet: Kaufvertrag abschließen, Bargeld entgegennehmen, zum Straßenverkehrsamt fahren und Fahrzeug ummelden falls Käufer in gleichen Landkreis wohnt, falls nicht abmelden. Sie bzw. der Käufer können dann noch bis 24.00Uhr mit dem Fahrzeug fahren. Freilich kann er dann noch nach Polen oder in die Türkei fahren. Sie sind aber aus der Sache raus.

Ja, durch einen Satz im Kaufvertrag, Ja

Gängige Fahrzeug-Kaufverträge beinhalten eine Verpflichtung des Käufers, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Bei denen des ADAC sind sogar Abschnitte zur Meldung an die eigene Zulassungsbehörde und die Versicherung dabei.

Vor einiger Zeit bin ich sogar die Information gestolpert, dass ein Unfall, der vor der Ummeldung mit dem Fahrzeug verschuldet wird, nicht zu Lasten des Schadensfreiheitsrabatts des Verkäufers geht - ist aber keine gesicherte Quelle.

Gängige Fahrzeug-Kaufverträge beinhalten eine Verpflichtung des Käufers, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.

Die Verpflichtung kann er sich an die Backe kleben, wenn der Erwerber das nicht erledigt: Der bisherige Halter haftet unbegrenzt für Steuer und Bußgelder :-O

Und eine Rechtsverfolgung wäre aussichtslos, wenn der Käufer unauffindbar wäre oder im Ausland verschwindet.

Nur eine Übergabe mit Ab- oder Ummeldung wäre sicher :-O

G imager761

0

Wie stell ich sicher, dass er es ummeldet?

  1. Selbst abmelden, ggf. mit Kurzkennzeichen übergeben oder Käufer auf Mitbrigen derselben hinweisen

  2. Dem Käufer nach Barzahlung erst einmal nur Brief und Schein (Zulassungsbescheinugungen Teil I und II) übergeben und Schlüssel und Anholung des Fzg. nur mit seinem (Kurz-)Kennzeichen vereinbaren

  3. Mit ihm gemeinsam ummelden

Darf ich das Auto versicherungstechnisch überhaupt angemeldet jemandem mitgeben?

Sicher: Mit Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigt verkauft, zahlt deine bestehende Versicherung zwar etwaige Schäden, holt sich das aber vom Erwerber zurück; deine SF-Klassen bleiben unverändert.

G imager761