autoreparaturkosten+Steuererklärung

gefragt von Besel am 31.01.2010 um 10:38 Uhr

Hallo zusammen! Autoreifen, Autoreparatur, Ölwechsel, Autoteile und s. w. Kann ich absetzen als Werbungkosten oder ? Ich habe Einkünfte aus nichtselbs.arbeit. KFZ- Haftpflicht Versicherung und Rechtschutz ( 30 % ) ? Es gehört zu den Sonstig. Vorsorgeaufwendungen? Nielen Dank im Voraus!

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anonym
beantwortet von hildefeuer am 31. Januar 2010 14:01
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KFZ-Reparaturen können nur nach Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit abgesetzt werden. Oder bei Fahrten für die Firma.


Snooopy155
beantwortet von Snooopy155 am 31. Januar 2010 10:44
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Bei Nicht-Selbstständigen sind diese Kosten normalerweise alle mit der km Pauschale zum Arbeitsplatz abgegolten. Theoretisch könnte man auch ein Fahrtenbuch führen und alle Kosten sammeln und dann den Anteil für die Fahrten von und zur Arbeit geltend machen, aber da ist mit hohen Hürden zu rechnen.

Kommentar von Besel am 31. Januar 2010 11:02

kann ich als Sonstige Werbungskosten?

Kommentar von 046b98633607c320c4738dcc46a71640smallSnooopy155 am 31. Januar 2010 13:54

angeben kann man es, aber ob es dann auch anerkannt wird, das ist die Frage, denn normalerweise ist alles bereits mit dem km-Geld abgegolten



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