Hallo zusammen! Autoreifen, Autoreparatur, Ölwechsel, Autoteile und s. w. Kann ich absetzen als Werbungkosten oder ? Ich habe Einkünfte aus nichtselbs.arbeit. KFZ- Haftpflicht Versicherung und Rechtschutz ( 30 % ) ? Es gehört zu den Sonstig. Vorsorgeaufwendungen? Nielen Dank im Voraus!
KFZ-Reparaturen können nur nach Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit abgesetzt werden. Oder bei Fahrten für die Firma.

Bei Nicht-Selbstständigen sind diese Kosten normalerweise alle mit der km Pauschale zum Arbeitsplatz abgegolten. Theoretisch könnte man auch ein Fahrtenbuch führen und alle Kosten sammeln und dann den Anteil für die Fahrten von und zur Arbeit geltend machen, aber da ist mit hohen Hürden zu rechnen.
kann ich als Sonstige Werbungskosten?
Snooopy155 am 31. Januar 2010 13:54 angeben kann man es, aber ob es dann auch anerkannt wird, das ist die Frage, denn normalerweise ist alles bereits mit dem km-Geld abgegolten